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Anlegerschützer äußern sich zur Solon-Pleite – Insolvenzverwalter bestellt
Um beim anstehenden Insolvenzverfahren der Solon SE nicht leer auszugehen, sollten Anleger, die Wandelanleihen des Berliner Solarkonzerns besitzen, ihre Interessen bündeln. Das rät die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK). Nur durch ein gemeinschaftliches Auftreten im Restrukturierungsprozess der Gesellschaft bestehe für die Inhaber der Wandelanleihe (ISIN DE0007471195) eine Chance, sich gegenüber Solon, den involvierten Banken und anderen Gläubigern mit eigenen Ansprüchen durchzusetzen.
Solon habe trotz einer Anfrage vor einigen Wochen „bisher gegenüber der SdK nur wenig Interesse an einer Mitwirkung der Wandelanleiheinhaber am Sanierungsprozess der Gesellschaft gezeigt“, so die Schutzgemeinschaft. Der Verband kritisierte das Verhalten von Solon im bisherigen Sanierungsprozess als „nicht nachvollziebar“. Die SdK werde versuchen, das Insolvenzverfahren als Interessenvertretung zu begleiten.
Solon hatte in dieser Woche Insolvenz anmelden müssen (ECOreporter.de
berichtete). Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat jetzt den Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg zum Insolvenzverwalter bestellt. Der Geschäftsbetrieb der Solon-Gruppe soll zunächst uneingeschränkt weiterlaufen.
Solon SE: ISIN DE0007471195 / WKN 747119
Solon habe trotz einer Anfrage vor einigen Wochen „bisher gegenüber der SdK nur wenig Interesse an einer Mitwirkung der Wandelanleiheinhaber am Sanierungsprozess der Gesellschaft gezeigt“, so die Schutzgemeinschaft. Der Verband kritisierte das Verhalten von Solon im bisherigen Sanierungsprozess als „nicht nachvollziebar“. Die SdK werde versuchen, das Insolvenzverfahren als Interessenvertretung zu begleiten.
Solon hatte in dieser Woche Insolvenz anmelden müssen (ECOreporter.de

Solon SE: ISIN DE0007471195 / WKN 747119