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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Anlagensplitting von Biogasanlagen weiter in der Diskussion – haben Anleger Regressansprüche?
Am morgigen Freitag will die EEG-Clearingstelle im Bundesumweltministerium mit einer Empfehlung für Klarheit darüber sorgen, wie mit dem so genannten "Anlagensplitting" von Biogasanlagen verfahren werden soll. Darauf weist das „Handelsblatt“ unter Berufung auf den Fachverband Biogas hin. In der Clearingstelle sitzen Juristen und Verbandsvertreter, ihre Empfehlungen waren bisher meist richtungsweisend.
Mit der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das Anlagensplitting von Biogasanlagen unzulässig geworden. Das "Anlagensplitting" hat folgenden Hintergrund: Große Biogasanlagen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, weniger Geld als kleine, nämlich 11 statt 18 Cent. Also haben verschiedene Biogasanlagenbetreiber statt einer großen Anlage viele kleine zu einem Anlagenkomplex zusammengefasst. Für diese Anlagenkomplexe soll die geringere Vergütung gezahlt werden.
Das gilt auch für bereits vor 2008 aufgestellte Anlagenparks. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber in einem vorläufigen Verfahren bereits entschieden. Von der Neufassung des EEG betroffen werden könnte etwa die Leipziger Nawaro Bioenergies AG, die in Penkun ein Biogaskraftwerk betreibt. Sie will für den Strom aus Penkun gemäß dem alten EEG 18 Cent je Kilowattstunde Vergütung erhalten. Wie Felix Hess, Vorstandsvorsitzender der Nawaro, bekannt gab, können mit 11 Cent die Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Die IGB Alternative Investments GmbH hat den Geschlossenen Fonds „IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG“ aufgelegt, der das Projekt finanziert. ECOreporter.de sprach mit Dr. Götz von Laffert aus der IGB-Geschäftsführung darüber, wie sich eine mögliche Insolvenz der Nawaro AG auf den Bioenergiepark Güstrow auswirken würde. Per
Mausklick gelangen Sie zu unserem Bericht darüber.
Dirk Becker, Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Umwelt-Ausschuss des Bundestages, hat auf seiner Homepage die neue Biogas-Regelung im EEG verteidigt. Man habe die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. „Wir haben über mehrere Jahre hinweg beobachtet, wie Einzelne bestehende Vollzugslücken ausgenutzt haben. Dies konnte der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen“, so der Abgeordnete. Die seit Januar 2009 geltende Regelung sei inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung aus dem EEG 2004 und somit keine Neuregelung. „Damit stellt sich aber auch nicht die Frage des Bestandsschutzes“, stellt Becker klar.
Er habe Verständnis dafür, wenn Kleinanleger aufgrund der bestehenden Gesetzeslage um die Früchte ihres Investments fürchten. Der Politiker weiter: „Soweit es beim Abschluss entsprechender Verträge zwischen Kleinanleger und dem Unternehmen bzw. durch die Vermittlung der beratenden Bank keine Hinweise auf eventuell bestehende Risiken gegeben hat, sollten sich die Betroffenen mit der örtlichen Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Hier könnten sich ggf. Regressansprüche gegen das Unternehmen oder gegen die beratende Bank ergeben.“ Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, müsse jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.
Mit der am 1. Januar 2009 in Kraft getretenen Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist das Anlagensplitting von Biogasanlagen unzulässig geworden. Das "Anlagensplitting" hat folgenden Hintergrund: Große Biogasanlagen erhalten für den Strom, den sie ins Netz einspeisen, weniger Geld als kleine, nämlich 11 statt 18 Cent. Also haben verschiedene Biogasanlagenbetreiber statt einer großen Anlage viele kleine zu einem Anlagenkomplex zusammengefasst. Für diese Anlagenkomplexe soll die geringere Vergütung gezahlt werden.
Das gilt auch für bereits vor 2008 aufgestellte Anlagenparks. Das Bundesverfassungsgericht hat darüber in einem vorläufigen Verfahren bereits entschieden. Von der Neufassung des EEG betroffen werden könnte etwa die Leipziger Nawaro Bioenergies AG, die in Penkun ein Biogaskraftwerk betreibt. Sie will für den Strom aus Penkun gemäß dem alten EEG 18 Cent je Kilowattstunde Vergütung erhalten. Wie Felix Hess, Vorstandsvorsitzender der Nawaro, bekannt gab, können mit 11 Cent die Kosten nicht mehr gedeckt werden.
Die IGB Alternative Investments GmbH hat den Geschlossenen Fonds „IGB Nawaro Bioenergie GmbH & Co. KG“ aufgelegt, der das Projekt finanziert. ECOreporter.de sprach mit Dr. Götz von Laffert aus der IGB-Geschäftsführung darüber, wie sich eine mögliche Insolvenz der Nawaro AG auf den Bioenergiepark Güstrow auswirken würde. Per

Dirk Becker, Abgeordneter der SPD-Bundestagsfraktion und Mitglied im Umwelt-Ausschuss des Bundestages, hat auf seiner Homepage die neue Biogas-Regelung im EEG verteidigt. Man habe die Frage der missbräuchlichen Nutzung des Anlagenbegriffes genau geprüft. „Wir haben über mehrere Jahre hinweg beobachtet, wie Einzelne bestehende Vollzugslücken ausgenutzt haben. Dies konnte der Gesetzgeber nicht länger hinnehmen“, so der Abgeordnete. Die seit Januar 2009 geltende Regelung sei inhaltlich identisch mit der bisherigen Regelung aus dem EEG 2004 und somit keine Neuregelung. „Damit stellt sich aber auch nicht die Frage des Bestandsschutzes“, stellt Becker klar.
Er habe Verständnis dafür, wenn Kleinanleger aufgrund der bestehenden Gesetzeslage um die Früchte ihres Investments fürchten. Der Politiker weiter: „Soweit es beim Abschluss entsprechender Verträge zwischen Kleinanleger und dem Unternehmen bzw. durch die Vermittlung der beratenden Bank keine Hinweise auf eventuell bestehende Risiken gegeben hat, sollten sich die Betroffenen mit der örtlichen Verbraucherberatung in Verbindung setzen. Hier könnten sich ggf. Regressansprüche gegen das Unternehmen oder gegen die beratende Bank ergeben.“ Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, müsse jedoch in jedem Einzelfall geprüft werden.