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Anfechtungsklage gegen SolarWorld AG abgewiesen
Im Rechtsstreit um Beschlüsse auf der Hauptversammlung der SolarWorld AG hat das Solarunternehmen aus Bonn einen Etappensieg erzielt. Christian Strenger, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS hatte vor dem Landgericht Köln eine Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse auf der Aktionärsversammlung im Mai 2011 angestrengt. Hintergrund seiner Klage waren mögliche Interessenskonflikte und mangelnde Unabhängigkeit zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand von SolarWorld.
Die sah der Kläger gegeben, zum einen weil der SolarWorld-Aufsichtsratschef und Jurist Claus Recktenwald als Partner der der Kanzlei Schmitz Korth seit Jahren zugleich einen Beratervertrag mit der SolarWorld AG unterhält, der allerdings nachträglich von der Haupversammlung genehmigt worden war. Zum anderen bemängelte Strenger die Tatsache, dass Recktenwald seit der Unternehmensgründung vor 13 Jahren Vorsitzender des seither unveränderten Aufsichtsrats der SolarWorld AG ist.
Kritisiert hatte der Kläger desweiteren, dass der SolarWorld-Chef Dr. Frank Asbeck bis Januar 2011 den Aufsichtsrat der Deutsche Solar AG und der Sunicon AG führte, während Recktenwald dort sein Stellvertreter war. Zudem war der Syndikusanwalt Dr. Georg Gansen zeitweise ebenfalls gleichzeitig in den Kontrollgremien aller drei Unternehmen Mitglied.
Das Landgericht Köln sah weder Anlass zur Kritik an der langfristigen Zusammensetzung des Kontrollgremiums noch erkannte es ausreichende Anhaltspunkte für mangelnde Unabhängigkeit oder Interessenkonflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Deshalb wies es die Klage ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel können eingelegt werden.
SolarWorld AG: ISIN DE0005108401 / WKN 510840
Die sah der Kläger gegeben, zum einen weil der SolarWorld-Aufsichtsratschef und Jurist Claus Recktenwald als Partner der der Kanzlei Schmitz Korth seit Jahren zugleich einen Beratervertrag mit der SolarWorld AG unterhält, der allerdings nachträglich von der Haupversammlung genehmigt worden war. Zum anderen bemängelte Strenger die Tatsache, dass Recktenwald seit der Unternehmensgründung vor 13 Jahren Vorsitzender des seither unveränderten Aufsichtsrats der SolarWorld AG ist.
Kritisiert hatte der Kläger desweiteren, dass der SolarWorld-Chef Dr. Frank Asbeck bis Januar 2011 den Aufsichtsrat der Deutsche Solar AG und der Sunicon AG führte, während Recktenwald dort sein Stellvertreter war. Zudem war der Syndikusanwalt Dr. Georg Gansen zeitweise ebenfalls gleichzeitig in den Kontrollgremien aller drei Unternehmen Mitglied.
Das Landgericht Köln sah weder Anlass zur Kritik an der langfristigen Zusammensetzung des Kontrollgremiums noch erkannte es ausreichende Anhaltspunkte für mangelnde Unabhängigkeit oder Interessenkonflikte zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Deshalb wies es die Klage ab. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Rechtsmittel können eingelegt werden.
SolarWorld AG: ISIN DE0005108401 / WKN 510840