Anleihen / AIF

Anbieter geschlossener Fonds verzichten auf gesetzlichen Haftungsausschluss – ECOreporter.de fragte nach den Hintergründen

Im aktuellen Verkaufsprospektgesetz für Fonds gibt es ein Detail, das nach Ansicht einiger Experten für Vermittler und Anleger geschlossener Fonds im Zweifel zu Problemen führen könnte: Nach einer gesetzlichen Neuregelung ist darin nun festgeschrieben, dass die Prospekthaftung nach sechs Monaten erlischt. Dieser Haftungsausschluss ist in Paragraph 44 Absatz 1 Satz 1 des Börsengesetzes (BörsG) verankert. Gemäß Paragraph 13 Absatz 1 im Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG) findet die Haftungsregelung nun unter anderem auch Anwendung auf geschlossene Fonds. Hintergrund war eine Anpassung des Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, das die Transparenz der Kapitalmärkte erhöhen und Anleger vor nachteiligen Marktpraktiken schützen soll.

Nach Ansicht des Hamburger Emissionshauses Münchmeyer Petersen Capital (MPC) AG stellt diese Regelung im Börsengesetz gar eine anlegerfeindliche Gesetzeslücke dar. Das Problem: Von Fall zu Fall kann es vorkommen, dass die Zeichnungsphase länger andauert als sechs Monate. „Rein rechtlich hätte ein Anleger, dem das Produkt erst nach dieser Zeit vorgestellt wurde, in Problemfällen keine Handhabe mehr, weil der Emittent für die Angaben im Verkaufsprospekt nicht mehr haftet“, erläutert MPC-Vorstand Alexander Betz.


Deshalb verzichte MPC Capital seit knapp einer Woche freiwillig auf diesen gesetzlichen Haftungsentfall. Damit hafte MPC Capital für die Angaben im Prospekt auch bei Anlegern, die sich erst nach sechs Monaten beteiligen.  „Das gilt für alle Produkte die seither neu aufgelegt werden“,  so Betz weiter.  Bei Fonds, die sich in der Platzierung befänden, werde die Regelung über Nachträge in die Prospekte aufgenommen. Der Verzicht schaffe für Anleger und Vermittler rechtlich mehr Klarheit und Sicherheit und bedeute für das Alltagsgeschäft des Emittenten keine wirkliche Umstellung.

Den gleichen Schritt macht auch die Kölner Wattner-Gruppe, die mehrere Soalrfonds auf den Markt gebracht hat. „Vermittler und Anleger stehen nach Ablauf des Haftungsbeschlusses  ein wenig im luftlehren Raum“, sagt Ulrich Uhlenhut, Vorstandschef der Wattner AG. Es sei dem Verkauf alles andere als zuträglich, wenn der Vermittler dem Kunden erklären müsse, dass der Fondsanbieter mittlerweile nicht mehr für den Verkaufsprospekt hafte. „Weil wir aber auch von verschiedenen  externen Stellen bestätigt bekommen haben, dass unser Prospekt gut ist, verzichten  wir freiwillig darauf, die Haftung nach sechs Monaten erlöschen zu lassen“, sagt Uhlenhut.


Er geht davon aus, dass „seriöse Anbieter geschlossener Fonds“ ebenso mit der Prospekthaftung umgehen werden. Anbieter, die anders handelten, so Uhlenhut, müssten entweder von der Platzierungstärke ihres Produktes überzeugt sein oder tatsächlich versteckte Probleme in ihren Prospekten haben. Bei Fonds der Wattner Gruppe gelte die Prospekthaftung bis zur Schließung des jeweiligen Fonds „ab sofort“ und über Nachträge auch rückwirkend für alle Produkte des Hauses, so der Vorstandsvorsitzende weiter.

Mitbewerber MPC Capital geht überdies davon aus, dass der Markt für geschlossene Fonds in naher Zukunft mehr und mehr reguliert wird. Deshalb kündigt der Finanzdienstleister ein Maßnahmenbündel an, das im Laufe des Jahres die Dokumentation Transparenz und den Service rund um die Geldanlagen verbessern soll. Um konkrete Beispiele  zu nennen sei es allerdings noch zu früh, erklärt MPC-Vorstand Betz.
Bildhinweis: Ulrich Uhlenhut, Vorstandschef der Wattner AG / Quelle: Unternehmen
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x