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Aktionäre der S.A.G. Solarstrom können Wandelanleihe beziehen
Der Vorstand der Freiburger S.A.G. Solarstrom AG ruft deren Aktionäre auf, ihre Bezugsrechte auf die Wandelschuldverschreibung auszuüben. Dies könne vom 16. bis 30. Juli 2007 über ihre Depotbank bei der WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank geschehen. Der Vorstand beruft sich dabei auf die am 20. Juli 2006 von der Hauptversammlung erteilte Ermächtigung. Die mit 6,85 Prozent verzinsliche Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,- Euro sei eingeteilt in bis zu 20.000 Stück Wandelschuldverschreibungen im anfänglichen Nennbetrag von je 500,- Euro. Den Aktionären der S.A.G. Solarstrom AG werde ein mittelbares Bezugsrecht im Verhältnis 558:1 eingeräumt, d.h. je 558 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien berechtigen zum Bezug einer Inhaber-Teilschuldverschreibung mit einem Nennbetrag von jeweils 500 Euro zum Bezugspreis von jeweils 500,00 Euro. Etwaige auf Grund des Bezugsrechts nicht bezogene Wandelschuldverschreibungen können den Angaben zufolge im Rahmen einer Privatplatzierung interessierten Anlegern zum festgesetzten Bezugspreis angeboten werden.
Sofern Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht bis zum 30. Juli 2007 durch entsprechende Weisung an ihre Depotbank ausgeübt haben, verfallen der S.A.G. zufolge die Bezugsrechte wertlos. Ein Bezugsrechtshandel sei nicht vorgesehen. Die Bezugsrechte seien innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht im Freiverkehr oder in einem anderen organisierten Markt handelbar. Weder die Gesellschaft als Emittentin noch die WGZ BANK würden den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht von den Aktionären bezogene Wandelschuldverschreibungen sollen bei interessierten Anlegern in Deutschland und international, nicht jedoch in den USA, Kanada oder Japan, im Wege einer Privatplatzierung zum Bezugspreis verwertet werden.
Im Wesentlichen ist die 6,85 Prozent Wandelanleihe 2007 / 2010 laut der S.A.G. wie folgt ausgestattet:
Nennbetrag, Stückzahl
Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,- Euro ist eingeteilt in bis zu 20.000 Stück Wandelschuldverschreibungen im anfänglichen Nennbetrag von je EUR 500,-.
Laufzeit vorbehaltlich Wandlung
Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 30.07.2007 und endet mit Ablauf des 29.07.2010 („Laufzeit“), sofern und soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht vorher gewandelt werden.
Verzinsung
Die Verzinsung beträgt 6,85 % und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern die Wandelschuldverschreibung nicht vorher zurückgezahlt wurde oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt wurde. Bei Ausübung des Wandelrechts werden die Zinsen nur noch auf den entsprechenden reduzierten Anleihebetrag gezahlt. Zinsen werden jeweils am 30.07. eines Jahres gezahlt.
Sofern ein Anleihegläubiger rechtswirksam das Wandlungsrecht ausübt, endet die Verzinsung auf den gewandelten Anleiheteil mit Ablauf des letzten Tages des Wandlungszeitraumes, in dem das Wandlungsrecht ausgeübt wird.
Rückzahlung, Kündigung
Die Emittentin ist verpflichtet, die Wandelschuldverschreibungen, soweit sie nicht gewandelt sind, am 30.07.2010 zum jeweils noch ausstehenden Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Emittentin verpflichtet sich, die Rückzahlungsansprüche der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen durch Verpfändung ihrer Auszahlungsansprüche aus der Begebung der Wandelschuldverschreibung gegenüber der Zahlstelle zu besichern.
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung steht weder der Emittentin noch den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen zu. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind jedoch insgesamt oder einzeln berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen vorzeitig und fristlos zu kündigen, insbesondere im Falle des Verzugs der Emittentin mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Wandelschuldverschreibung oder wenn über das Vermögen der Emittentin ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen oder durch die Emittentin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt wird. Die Kündigung ist gegenüber der Emittentin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist die Emittentin verpflichtet, die Wandelschuldverschreibungen, soweit sie nicht gewandelt sind, zum jeweiligen noch ausstehenden Nominalbetrag zurückzuzahlen.
Wandlungsrecht
Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen haben nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen das unentziehbare Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 500,- Euro in 195 (einhundert fünfundneunzig) Inhaber-Stammaktien der S.A.G. Solarstrom AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro ohne Zuzahlung zu wandeln („Wandlungsrecht“). Die Ausübung des Wandlungsrechts kann in der Weise erfolgen, dass pro Jahr nur das Wandlungsrecht aus jeweils 1/3 der Wandelanleihe in Anspruch genommen werden kann, d.h. im Jahr 2008 kann je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 500,- Euro ein Teilbetrag von 166,40 Euro in 65 Inhaber-Stammaktien gewandelt werden, im Jahr 2009 kann je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von dann noch 334,- Euro ein weiterer Teilbetrag von 166,40 Euro in 65 Inhaber-Stammaktien gewandelt werden und im Jahr 2010 der Restbetrag von dann noch 167,20 Euro in weitere 65 Inhaber-Stammaktien. Wird das Wandlungsrecht in einem Jahr nicht in Anspruch genommen, so kann es im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Falls die Emittentin Sonder-Wandlungszeiträume bekannt macht, kann sie den Umfang der jeweils möglichen Wandlung abweichend hiervon festlegen; eine Verringerung des jährlichen Wandlungsrechts ist jedoch ausgeschlossen.
Das Wandlungsrecht kann nur innerhalb der in § 4 Abs.3 der Wandelanleihebedingungen bestimmten Wandlungszeiträume („Wandlungszeiträume“) ausgeübt werden.
Aus der Wandlung hervorgehende Aktien sind für das gesamte Geschäftsjahr der Emittentin dividendenberechtigt, in dem die Wandlung wirksam wird.
Wandlungspreis
Der Wandlungspreis beträgt bei Wandlung eines Teilbetrags von 166,40 Euro jeweils 2,56 Euro je Inhaber-Stückaktie, bei Wandlung des Teilbetrags von 167,20 Euro 2,5723.
Verbriefung, Übertragbarkeit
Die Wandelschuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit in Globalurkunden verbrieft die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Globalzinsscheine werden nicht ausgestellt. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift ihrer Wandelschuldverschreibungen auf das Wertpapierdepot ihrer Depotbank. Effektive Urkunden über einzelne Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Zahl- und Wandlungsstelle
Zahl- und Wandlungsstelle ist die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank.
Provision
Für den Bezug der Wandelschuldverschreibungen, die Ausübung des Wandlungsrechts und den Bezug der Aktien wird den Anleihegläubigern die bankübliche Provision berechnet.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Sofern Aktionäre ihre Bezugsrechte nicht bis zum 30. Juli 2007 durch entsprechende Weisung an ihre Depotbank ausgeübt haben, verfallen der S.A.G. zufolge die Bezugsrechte wertlos. Ein Bezugsrechtshandel sei nicht vorgesehen. Die Bezugsrechte seien innerhalb des Aktionärskreises übertragbar, jedoch nicht im Freiverkehr oder in einem anderen organisierten Markt handelbar. Weder die Gesellschaft als Emittentin noch die WGZ BANK würden den An- und/oder Verkauf von Bezugsrechten vermitteln. Nicht von den Aktionären bezogene Wandelschuldverschreibungen sollen bei interessierten Anlegern in Deutschland und international, nicht jedoch in den USA, Kanada oder Japan, im Wege einer Privatplatzierung zum Bezugspreis verwertet werden.
Im Wesentlichen ist die 6,85 Prozent Wandelanleihe 2007 / 2010 laut der S.A.G. wie folgt ausgestattet:
Nennbetrag, Stückzahl
Die Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu 10.000.000,- Euro ist eingeteilt in bis zu 20.000 Stück Wandelschuldverschreibungen im anfänglichen Nennbetrag von je EUR 500,-.
Laufzeit vorbehaltlich Wandlung
Die Laufzeit der Wandelanleihe beginnt am 30.07.2007 und endet mit Ablauf des 29.07.2010 („Laufzeit“), sofern und soweit die Wandelschuldverschreibungen nicht vorher gewandelt werden.
Verzinsung
Die Verzinsung beträgt 6,85 % und zwar während der gesamten Laufzeit, sofern die Wandelschuldverschreibung nicht vorher zurückgezahlt wurde oder das Wandlungsrecht rechtswirksam ausgeübt wurde. Bei Ausübung des Wandelrechts werden die Zinsen nur noch auf den entsprechenden reduzierten Anleihebetrag gezahlt. Zinsen werden jeweils am 30.07. eines Jahres gezahlt.
Sofern ein Anleihegläubiger rechtswirksam das Wandlungsrecht ausübt, endet die Verzinsung auf den gewandelten Anleiheteil mit Ablauf des letzten Tages des Wandlungszeitraumes, in dem das Wandlungsrecht ausgeübt wird.
Rückzahlung, Kündigung
Die Emittentin ist verpflichtet, die Wandelschuldverschreibungen, soweit sie nicht gewandelt sind, am 30.07.2010 zum jeweils noch ausstehenden Nennbetrag zurückzuzahlen. Die Emittentin verpflichtet sich, die Rückzahlungsansprüche der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen durch Verpfändung ihrer Auszahlungsansprüche aus der Begebung der Wandelschuldverschreibung gegenüber der Zahlstelle zu besichern.
Ein Recht zur ordentlichen Kündigung steht weder der Emittentin noch den Inhabern der Wandelschuldverschreibungen zu. Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen sind jedoch insgesamt oder einzeln berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen vorzeitig und fristlos zu kündigen, insbesondere im Falle des Verzugs der Emittentin mit der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Wandelschuldverschreibung oder wenn über das Vermögen der Emittentin ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgewiesen oder durch die Emittentin Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen gestellt wird. Die Kündigung ist gegenüber der Emittentin schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Im Falle einer außerordentlichen Kündigung ist die Emittentin verpflichtet, die Wandelschuldverschreibungen, soweit sie nicht gewandelt sind, zum jeweiligen noch ausstehenden Nominalbetrag zurückzuzahlen.
Wandlungsrecht
Die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen haben nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen das unentziehbare Recht, jede Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 500,- Euro in 195 (einhundert fünfundneunzig) Inhaber-Stammaktien der S.A.G. Solarstrom AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 2,56 Euro ohne Zuzahlung zu wandeln („Wandlungsrecht“). Die Ausübung des Wandlungsrechts kann in der Weise erfolgen, dass pro Jahr nur das Wandlungsrecht aus jeweils 1/3 der Wandelanleihe in Anspruch genommen werden kann, d.h. im Jahr 2008 kann je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von 500,- Euro ein Teilbetrag von 166,40 Euro in 65 Inhaber-Stammaktien gewandelt werden, im Jahr 2009 kann je Wandelschuldverschreibung im Nennbetrag von dann noch 334,- Euro ein weiterer Teilbetrag von 166,40 Euro in 65 Inhaber-Stammaktien gewandelt werden und im Jahr 2010 der Restbetrag von dann noch 167,20 Euro in weitere 65 Inhaber-Stammaktien. Wird das Wandlungsrecht in einem Jahr nicht in Anspruch genommen, so kann es im Folgejahr zusätzlich in Anspruch genommen werden. Falls die Emittentin Sonder-Wandlungszeiträume bekannt macht, kann sie den Umfang der jeweils möglichen Wandlung abweichend hiervon festlegen; eine Verringerung des jährlichen Wandlungsrechts ist jedoch ausgeschlossen.
Das Wandlungsrecht kann nur innerhalb der in § 4 Abs.3 der Wandelanleihebedingungen bestimmten Wandlungszeiträume („Wandlungszeiträume“) ausgeübt werden.
Aus der Wandlung hervorgehende Aktien sind für das gesamte Geschäftsjahr der Emittentin dividendenberechtigt, in dem die Wandlung wirksam wird.
Wandlungspreis
Der Wandlungspreis beträgt bei Wandlung eines Teilbetrags von 166,40 Euro jeweils 2,56 Euro je Inhaber-Stückaktie, bei Wandlung des Teilbetrags von 167,20 Euro 2,5723.
Verbriefung, Übertragbarkeit
Die Wandelschuldverschreibungen werden für die gesamte Laufzeit in Globalurkunden verbrieft die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, zur Girosammelverwahrung hinterlegt werden. Globalzinsscheine werden nicht ausgestellt. Die Anleihegläubiger erhalten eine Gutschrift ihrer Wandelschuldverschreibungen auf das Wertpapierdepot ihrer Depotbank. Effektive Urkunden über einzelne Teilschuldverschreibungen und Zinsscheine werden nicht ausgegeben.
Zahl- und Wandlungsstelle
Zahl- und Wandlungsstelle ist die WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank.
Provision
Für den Bezug der Wandelschuldverschreibungen, die Ausübung des Wandlungsrechts und den Bezug der Aktien wird den Anleihegläubigern die bankübliche Provision berechnet.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100