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Aktionär klagt gegen HV-Beschluss von Biogasanlagenhersteller
Gegen einen Beschluss der Hauptversammlung des börsennotierten Biogasanlagenherstellers Biogas Nord AG hat ein Aktionär Klage erhoben. Wie das Unternehmen mitteilt, handelt es sich um den unter Punkt 5 gefassten Beschluss der Tagesordnung vom 8. August 2008: Beschaffung genehmigten Kapitals über 1.281.250 Euro.
Die "Nichtigkeits-, hilfsweise Anfechtungsklage" sei vor dem Landgericht Bielefeld, I. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 10 O 105/08 anhängig. Das Gericht habe zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Biogas Nord AG: ISIN DE000A0HHE20 / WKN A0HHE2
Die "Nichtigkeits-, hilfsweise Anfechtungsklage" sei vor dem Landgericht Bielefeld, I. Kammer für Handelssachen, unter dem Aktenzeichen 10 O 105/08 anhängig. Das Gericht habe zunächst das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Biogas Nord AG: ISIN DE000A0HHE20 / WKN A0HHE2