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Agri Terra KG: Vermögensanlage darf nicht in Deutschland vertrieben werden
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Agri Terra KG untersagt, ihre Vermögensanlage "Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ in Deutschland öffentlich zum Erwerb anzubieten. Das Unternehmen arbeitet derzeit daran, die Zulassung für das Produkt zu erhalten.
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Die BaFin untersagte das öffentliche Angebot der Vermögensanlage, weil die im bayerischen Grasbrunn ansässige Agri Terra KG bislang keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.
Auf seiner Internetseite äußert sich die Agri Terra KG wie folgt dazu: "Agri Terra KG bietet in Deutschland zur Zeit keine Zeichnung der Vermögensanlage "Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ an. Derzeit wird für den Vertrieb in Deutschland der für diese Vermögensanlage erforderliche Verkaufsprospekt gemäß VermAnlG / VermVerkProspV erstellt.“
Solange kein genehmigter Verkaufsprospekt für "Landerwerb in Paraguay mit OrangenRENTE“ vorliegt, kann die Vermögensanlage nur von Investoren erworben werden, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.