Erneuerbare Energie

Ab Ende August neue Solarstrom-Tarife in Italien

Der Termin der Einführung der neuen Einspeisetarife für Photovoltaik-Strom in Italien steht fest: Am 27. August soll das neue Erneuerbare-Energie-Gesetz in Italien in Kraft treten. Klar ist dies nun, weil das 6 Milliarden Euro schwere Budget des bisherigen Vergütungssystems (Conto Energia IV) zur Solarförderung in Italien jetzt ausgeschöpft worden ist. Nach Angaben der italienischen Energieagentur Gestore die Servizi Energetici (GSE) erreichte Italien die 6-Milliarden-Euro-Fördergrenze am vergangenen Donnerstag. Seither werden nach offiziellen Zahlen 400.000 Solaranlagen mit insgesamt run 14.375 Megawatt Leistungskapazität gefördert. Das Conto Energia IV war etwa ein Jahr lang in Kraft. In dieser Zeit  gingen in ganz Italien knapp 150.000 Photovoltaikanlagen mit rund 6.000 MW Leistungskapazität ans Stromnetz.

Mit Erreichen dieser Zielmarke hat eine 45 tägige Übergangsfrist begonnen, bis das neue Conto Energia V in Kraft tritt. Die Neuregelung bedeutet faktisch eine Kürzung der Vergütungssätze um rund 40 Prozent. Besonders betroffen sind alle Anlagen mit mehr als 12 Kilowatt (kW) Leistungskapazität. Weil es zahlreiche Sonderregelungen und einzelne Zuschüsse gibt, sind die Betreiber neu ans Stromnetz anzuschließender Photovoltaikkraftwerke mit mehr als 1 MW  Stromproduktionskapazität auf Einzelfallprüfungen angewiesen. Dazu zählt beispielsweise die Frage, wie viel Strom im Eigenbedarf regional vor Ort verbraucht wird oder inwiefern die Anlage mit Komponenten europäischer Hersteller bestückt ist. (Näheres zur Ausgestaltung des Conto Energia V lesen Sie Opens external link in new windowhier).

 „Aufdachanlagen bleiben weiter attraktiv. Freiflächenanlagen werden sich in absehbarer Zeit nur noch dann rechnen, wenn sie ohne Förderung rentabel betrieben werden können“, kommentiert Roberto Pera, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Rödl & Partner in Rom, die Neuregelung. Wichtig: Bestehende Solarparks, deren Betreibern schon ein Tarif zugesichert wurde, genießen Bestandsschutz. Und für Photovoltaikkraftwerke die bis zum 21. September 2012 ans Stromnetz gebracht werden, gelten Rödl & Partner zufolge noch  die Tarife des Conto Energia IV. Gleiches gilt für Anlagen auf Ackerflächen, die den Kreterien des Decreto Romani genügen. Weitere Übergangsfristen gibt es für Sonnenstromprojekte auf öffentlichem Gelände. Freiflächenanlagen, die auf Ackerflächen errichtet werden und nach 21. September in Betrieb gehen, werden gar nicht mehr gefördert.

Ähnlich wie beim in Deutschland diskutierten Marktintegrationsmodell, sollen Betreiber größerer Solaranlagen mit mehr als einem Megawatt Leistungskapazität beim Eigenvertrieb ebenfalls fnianziell unterstützt werden. Die GCE zahlt die Differenz aus dem durchschnittlichen Marktpreis und dem gesetzlichen Vergütungstarif, sofern der unter dem Marktpreis liegt.  Allerdings müssen alle Betreiber, die Einspeisevergütung kassieren ab Januar 2013 0,05 Euro pro geförderte Kilowattstunde zurückzahlen.

Das Conto Energia V schaffe Planungssicherheit, so Rechtsanwalt Pera. Und weiter: „Italien steuert auf die Netzparität zu Diese ist in Süditalien aufgrund  der guten Einstrahlungswerte und der fallenden Modulpreise zum greifen nah.“  
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