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Ab August kappt Großbritannien seine Solarstromvergütung
Die drastische Kürzung der Einspeisevergütung für Photovoltaik-Strom um teils bis zu 71 Prozent in Großbritannien ist fix. Wie das britische Department of Energy and Climate Change (DECC) nun offiziell bekannt gab tritt das neue Tarifsystem bereits zum 1. August in Kraft. Weil in Großbritannien wesentlich mehr große Solarkraftwerke realisiert worden seien als erwartet, sei es neues Ziel, mehr Geld für kleinere Photovoltaikprojekte zur Verfügung zu stellen, heißt es in der Erklärung der Behörde.
Entsprechend fallen die beschlossenen, vorzeitigen Kürzungen für die kleineren Anlagen moderater aus als diejenigen für große Solarkraftwerke. Bisher waren alle Solaranlagen zwischen 10 und 100 Kilowatt peak (kWp) Nennleistung mit umgerechnet rund 35 Eurocent (31,4 Pence) pro Kilowattstunde (kWh) vergütet, Betreiber größerer Anlagen erhielten pauschal rund 33 Eurocent (29,3 Pence) pro kWh eingespeisten Sonnenstrom.
Ab August bringt bekommen Betreiber von Kleinanlagen zwischen 50 und 150 KWp noch 21 Eurocent (19 Pence); für Anlagen der Größenordnung 150 bis 250 kWp werden noch 17 Eurocent (15 Pence) pro kWh gezahlt. Große Solarkraftwerke und Freiflächenanlagen werden dann nur noch mit 8,5 Pence, also knapp 10 Eurocent vergütet. Für die kleinsten Photovoltaikanlagen bis 50 kW Nennleistung bleibt die Vergütung unverändert bei 35 Eurocent je Kilowattstunde eingespeisten Sonnenstroms.
Internationalen Medienberichten zufolge kritisierten Branchenvertreter die Neuregelung sehr. Unter anderem wurde Enttäuschung darüber geäußert, dass die Vergütung gebäudeintegrierter Photovoltaik nicht gesondert berücksichtigt wurde. Ebenfalls wurden Befürchtungen laut, dass bis zu 7.000 neue Arbeitsplätze in der britischen Solarindustrie mit der Neuregelung gar nicht erst entstehen würden.
Das Vergütungssystem für Photovoltaikstrom war erst im April 2010 in Großbritannien eingeführt worden und sollte ursprünglich erst im kommenden Jahr überarbeitet werden.
Das DECC vermeldete allerdings nicht nur Kürzungen: Im Bereich Biogas und Bioenergie werden die Einspeisetarife zum 1. August 2011 um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Während alle Bioenergie-Anlagen mit einer Leistungskapazität von bis 500 kW bislang pauschal mit knapp 13 Eurocent (11,5 Pence) vergütet werden, erhalten Anlagen bis 250 KW ab August 15,7 Eurocent (14 Pence) je kWh und Bioenergiekraftwerke bis 500 kW 14,6 Eurocent (13 Pence) je kWh.
Entsprechend fallen die beschlossenen, vorzeitigen Kürzungen für die kleineren Anlagen moderater aus als diejenigen für große Solarkraftwerke. Bisher waren alle Solaranlagen zwischen 10 und 100 Kilowatt peak (kWp) Nennleistung mit umgerechnet rund 35 Eurocent (31,4 Pence) pro Kilowattstunde (kWh) vergütet, Betreiber größerer Anlagen erhielten pauschal rund 33 Eurocent (29,3 Pence) pro kWh eingespeisten Sonnenstrom.
Ab August bringt bekommen Betreiber von Kleinanlagen zwischen 50 und 150 KWp noch 21 Eurocent (19 Pence); für Anlagen der Größenordnung 150 bis 250 kWp werden noch 17 Eurocent (15 Pence) pro kWh gezahlt. Große Solarkraftwerke und Freiflächenanlagen werden dann nur noch mit 8,5 Pence, also knapp 10 Eurocent vergütet. Für die kleinsten Photovoltaikanlagen bis 50 kW Nennleistung bleibt die Vergütung unverändert bei 35 Eurocent je Kilowattstunde eingespeisten Sonnenstroms.
Internationalen Medienberichten zufolge kritisierten Branchenvertreter die Neuregelung sehr. Unter anderem wurde Enttäuschung darüber geäußert, dass die Vergütung gebäudeintegrierter Photovoltaik nicht gesondert berücksichtigt wurde. Ebenfalls wurden Befürchtungen laut, dass bis zu 7.000 neue Arbeitsplätze in der britischen Solarindustrie mit der Neuregelung gar nicht erst entstehen würden.
Das Vergütungssystem für Photovoltaikstrom war erst im April 2010 in Großbritannien eingeführt worden und sollte ursprünglich erst im kommenden Jahr überarbeitet werden.
Das DECC vermeldete allerdings nicht nur Kürzungen: Im Bereich Biogas und Bioenergie werden die Einspeisetarife zum 1. August 2011 um durchschnittlich 30 Prozent steigen. Während alle Bioenergie-Anlagen mit einer Leistungskapazität von bis 500 kW bislang pauschal mit knapp 13 Eurocent (11,5 Pence) vergütet werden, erhalten Anlagen bis 250 KW ab August 15,7 Eurocent (14 Pence) je kWh und Bioenergiekraftwerke bis 500 kW 14,6 Eurocent (13 Pence) je kWh.