Erneuerbare Energie

9.8.2007: Erneuerbare Energien: Gerichts-Schlappe für die RWE: Windkraftbetreiber müssen Ausbau des Stromnetzes nicht mitfinanzieren

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu Gunsten des Windkraftprojektierers Windkraft Heiden GmbH & Co. KG gefällt. Demnach muss das Unternehmen keinen Baukostenzuschuss an den Netzbeteiber RWE Westfalen-Weser-Ems Verteilnetz GmbH zahlen, obwohl dies vertraglich vereinbart wurde. Nach dem Urteil des BGH (Az. VIII ZR 149/06) ist es rechtswidrig, einen solchen Baukostenzuschuss zu verlangen. Das geht aus einem Bericht der Borkener Zeitung hervor. Windkraft Heiden habe 2004 eine entsprechende Klausel unterschrieben, um den Anschluss an das Stromnetz sicherzustellen. In der Folge weigerte sich das Unternehmen jedoch, den Zuschuss zu zahlen, woraufhin RWE klagte. Von dem Urteil dürfte die gesamte Windkraftbranche profitieren.

Bildhinweis: Die Windkraftbranche wird durch das BGH-Urteil entlastet. / Quelle: REpower
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