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9.5.2006: Bundesregierung erwägt Einführung einer Biokraftstoff-Quote
Die Bundesregierung erwägt, eine verbindliche Quote für die Herstellung von Biokraftstoffen einzuführen. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundestages hervor. In Kürze sollten Eckpunkte einer solchen Biokraftstoff-Regelung veröffentlicht werden. Die Bundesregierung führe hierzu Gespräche mit Kraftstoffanbietern, Verbänden und Institutionen, um die Interessen der Anbieter berücksichtigen zu können. Die Europäische Union hat das Ziel vorgegeben, bis 2010 mindestens 5,75 Prozent aller Otto- und Dieselkraftstoffe durch Biokraftstoffe zu decken. Um dieses Ziel zu erreichen, sei die Einführung eine Quote notwendig, urteile die Bundesregierung.
Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes-Entwürfe zur Besteuerung von Energie kommentiert und bis zum Jahresende ein Gesamtkonzept zur Steuervergünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen gefordert. Außerdem meldete der Bundesrat einige Änderungswünsche an der Gesetzesvorlage an: So sollte die zur Herstellung von Schmieröl erforderliche Energie weiterhin steuerfrei bleiben. Außerdem sollten Erdgas und Flüssiggas steuerlich gleich behandelt werden. Beide Änderungswünsche lehnt die Bundesregierung den Angaben zufolge ab.
Verhandlungsbereit zeige sie sich jedoch bei der vom Bundesrat geforderten Steuerentlastung für Biokraftstoffe, die im Personennahverkehr eingesetzt werden. Hier werde eine Teilentlastung geprüft.
Der Bundesrat hatte die von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes-Entwürfe zur Besteuerung von Energie kommentiert und bis zum Jahresende ein Gesamtkonzept zur Steuervergünstigung von Biokraft- und Bioheizstoffen gefordert. Außerdem meldete der Bundesrat einige Änderungswünsche an der Gesetzesvorlage an: So sollte die zur Herstellung von Schmieröl erforderliche Energie weiterhin steuerfrei bleiben. Außerdem sollten Erdgas und Flüssiggas steuerlich gleich behandelt werden. Beide Änderungswünsche lehnt die Bundesregierung den Angaben zufolge ab.
Verhandlungsbereit zeige sie sich jedoch bei der vom Bundesrat geforderten Steuerentlastung für Biokraftstoffe, die im Personennahverkehr eingesetzt werden. Hier werde eine Teilentlastung geprüft.