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9.1.2007: Bundesregierung verbessert Förderung für Erneuerbare Energien - Marktanreizprogramm über 213 Millionen Euro
Die Bundesregierung verbessert die Förderung von privaten und gewerblichen Investitionen in erneuerbare Energie-Anlagen. Im Rahmen eines Marktanreizprogramms stellt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Verfügung. Unterstützt wird damit die Anschaffung von Solarkollektoren, Biomassekesseln und Geothermie-Anlagen. Das geht aus einer Pressemeldung des Ministeriums hervor. Mit der Förderung könnten Investitionen in Höhe von zwei Milliarden Euro ausgelöst werden, heißt es weiter.
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung werden mit 40 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro pro Anlage gefördert. Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung erhalten einen Zuschuss von 70 Euro pro Quadratmeter, Pelletskessel 24 Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung und Hackschnitzelanlagen 500 Euro pauschal je Anlage. Scheitholzvergasserkessel werden mit 750 Euro bezuschusst.
Wer im vergangenen Jahr bei den Förderanträgen leer ausgegangen ist, kann in diesem Jahr einen neuen Antrag stellen. Außerdem sind die Antragsverfahren deutlich vereinfacht worden. Großanlagen werden gesondert gefördert. Die Regelung für private Investoren tritt Mitte Januar in Kraft, die für gewerbliche Investoren bedarf noch der Genehmigung durch die EU.
"Die Investition in eine Solarwärmeanlage ist die beste Versicherung gegen steigende Heizkosten. Wie bei der privaten Altersvorsorge hat der Staat erkannt, dass ein innovatives Produkt durch staatliche Zuschüsse noch attraktiver wird", kommentiert Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. (BSW), die Neuregelung. Der BSW hatte sich für verbesserte Förderkonditionen im Wohnungsbau wiederholt stark gemacht. Jüngst hatte eine Studie der Schweizer Bank Sarasin herausgefunden, dass Europa durch die Förderung von Solarwärme 30 Prozent seiner Ölimporte aus Nahost einsparen kann.
Das Hintergrundpapier "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze unter www.bafa.de zu finden.
Bildhinweis: Soalranlagen auf Dächern werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. / Quelle: Sharp
Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung werden mit 40 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens jedoch 275 Euro pro Anlage gefördert. Solarkollektoranlagen zur Heizungsunterstützung erhalten einen Zuschuss von 70 Euro pro Quadratmeter, Pelletskessel 24 Euro pro Kilowatt Nennwärmeleistung und Hackschnitzelanlagen 500 Euro pauschal je Anlage. Scheitholzvergasserkessel werden mit 750 Euro bezuschusst.
Wer im vergangenen Jahr bei den Förderanträgen leer ausgegangen ist, kann in diesem Jahr einen neuen Antrag stellen. Außerdem sind die Antragsverfahren deutlich vereinfacht worden. Großanlagen werden gesondert gefördert. Die Regelung für private Investoren tritt Mitte Januar in Kraft, die für gewerbliche Investoren bedarf noch der Genehmigung durch die EU.
"Die Investition in eine Solarwärmeanlage ist die beste Versicherung gegen steigende Heizkosten. Wie bei der privaten Altersvorsorge hat der Staat erkannt, dass ein innovatives Produkt durch staatliche Zuschüsse noch attraktiver wird", kommentiert Carsten Körnig, Geschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft e. V. (BSW), die Neuregelung. Der BSW hatte sich für verbesserte Förderkonditionen im Wohnungsbau wiederholt stark gemacht. Jüngst hatte eine Studie der Schweizer Bank Sarasin herausgefunden, dass Europa durch die Förderung von Solarwärme 30 Prozent seiner Ölimporte aus Nahost einsparen kann.
Das Hintergrundpapier "Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien" ist im Internet unter www.erneuerbare-energien.de abrufbar. Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in Kürze unter www.bafa.de zu finden.
Bildhinweis: Soalranlagen auf Dächern werden von der Bundesregierung finanziell gefördert. / Quelle: Sharp