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9.1.2004: Zweierlei Maß bei Konzessionen für Wasserkraftwerke - EU-Kommission rügt Italien
Italien gewährt bei der Erneuerung der Konzessionen für Wasserkraftwerke den scheidenden Konzessionären ein Vorrangrecht. Das wirft die Brüsseler EU-Kommission der Regierung vor. Nach Auffassung der Kommission wird dadurch der Wettbewerb behindert. Zudem habe die italienische Regierung im Jahr 1999 geltende Konzessionen um bis zu 30 Jahre verlängert. Das gilt laut Kommission insbesondere für die Konzessionen des Energieunternehmens Enel. Die Kommission wird der italienischen Regierung daher eine förmliche Abmahnung zustellen. Diese stellt die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens dar, dessen nächster Schritt der Gang vor den Europäischen Gerichtshof wäre. Italien hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Mahnschreiben zu reagieren.