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9.10.2006: Wer darf Versicherungsvermittler künftig zulassen? - Bundestagsausschuss behandelt Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Über die Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts debattiert am Mittwoch, dem 18. Oktober, des Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie. Laut einer Publikation des Parlaments soll dies in einer öffentlichen Anhörung geschehen. Geladen sind demnach zwölf Sachverständige unter anderem vom Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und vom Bundesverband Deutscher Vermögensberater.
In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, den bislang frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers künftig an eine "Erlaubnis" zu binden. Die Industrie- und Handelskammern sollen zur Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die etwa eine halbe Million einzutragender Versicherungsvermittler werden.
In der Regierungsvorlage ist vorgesehen, den bislang frei zugänglichen Beruf des Versicherungsvermittlers künftig an eine "Erlaubnis" zu binden. Die Industrie- und Handelskammern sollen zur Erlaubnis- und Registrierungsstellen für die etwa eine halbe Million einzutragender Versicherungsvermittler werden.