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8.6.2005: Auch der Staat kann mit Erneuerbaren Energien verdienen - Urteil des Bundesgerichtshofs schafft Klarheit
Auch der Bund und die Bundesl?nder k?nnen an Investitionen in Erneuerbare Energien verdienen. Das geht nach Angaben der Bremer Anwaltskanzlei Blanke Meier Evers aus einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Wie es weiter hie?, regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz, dass die Netzbetreiber für Strom aus Anlagen, die zu ?ber 25 Prozent der Bundesrepublik Deutschland oder einem Land geh?ren, keine Verg?tungen zahlen m?ssen. Ganz anders liegt der Fall laut dem Bericht aber, wenn die Anlage einer selbst?ndigen juristischen Person geh?rt, an der das Land allein beteiligt ist. In diesem Falle bestehe sehr wohl ein Anspruch auf Verg?tungen nach dem EEG, berichten die Bremer Anw?lte. Das Oberste Bundesgericht habe das aus der Systematik des EEG her geleitet.
BGH, Urteil vom 16. M?rz 2005 - VIII ZR 25/04
BGH, Urteil vom 16. M?rz 2005 - VIII ZR 25/04