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8.5.2003: Entlastungszeuge - Umweltministerium bekräftigt Naturverträglichkeit des Offshore-Windparks Butendiek

"Die Klage der Naturschutzverbände gegen den Bürgerwindpark Butendiek steht inhaltlich und formal auf schwachen Füßen." Das erklärte jedenfalls der Sprecher des Bundesumweltministeriums (BMU), Michael Schroeren, zu den beim Hamburger Verwaltungsgericht eingereichten Klagen von Naturschutzverbänden gegen den Bürgerwindpark Butendiek (wir berichteten:ECOreporter.de-Beitrag vom 7. Mai). Ihm zufolge bestehen zudem erhebliche Zweifel, ob den Verbänden gegen die Genehmigung des Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone überhaupt eine Klagebefugnis zusteht.

Darüber hinaus sei die Anlage vor der Genehmigung intensiv auf ihre Verträglichkeit mit dem Naturschutz geprüft worden. Alle damit befassten Behörden hätten es als äußerst unwahrscheinlich eingeschätzt, dass die dort lebenden Tierarten erheblich beeinträchtigt werden. Nach der Errichtung der Anlagen seien vielmehr positive Auswirkungen für die Natur zu erwarten. Weil dann beispielsweise im Windparkgebiet nicht mehr gefischt werden darf, käme es dort nicht mehr dazu, dass der Meeresboden mehrmals im Jahr "umgepflügt" wird. Dies käme besonders den Schweinswalen im Windpark zugute, denen es in Zukunft erspart bleibt, als sogenannter Beifang im Fischernetz zu verenden.

Angesichts des Größenverhältnisses zwischen der vom Windpark eingenommenen Fläche von 34 Quadratkilometern gegenüber der Ausdehnung des dortigen faktischen Schutzgebiets von über 5.000 Quadratkilometern könne auch nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung die Rede sein. Selbst unter Berücksichtigung der Fluchtdistanzen sei wegen des geringen Flächenverlusts nicht mit wesentlichen Auswirkungen auf den Lebensraum und die Population der Tiere zu rechnen. Den Schutzinteressen werde ferner durch die in der Genehmigung enthaltenen zahlreichen Auflagen für die Errichtung und den Betrieb des Windparks Rechnung getragen.

Die mit der Prüfung befassten Behörden seien bei der Beurteilung des Projektes vorsorglich davon ausgegangen, dass das Plangebiet zu den schutzwürdigen Gebieten im Sinne der EU-Naturschutzrichtlinien gehört. Das Projekt sei also so geprüft worden, als bestünden dort bereits strenge Schutzgebiete nach Vogelschutz- und FFH-Richtlinie der EU.
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