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7.8.2006: Frankreich setzt neue Einspeisevergütungen für Strom aus erneuerbaren Energien fest - Windkraft- und Solarboom erwartet
Frankreich hat neue Sätze als Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbaren Quellen festgelegt. Das teilte das Beratungsunternehmen Sterr-Kölln und Partner mit. Demnach gelten die Sätze für Projekte, die noch 2006 beantragt werden. Ab 2008 würden sie jährlich um zwei Prozent gesenkt. Zusätzlich werde jährlich eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung vorgenommen. Bis 2010 will Frankreich 21 Prozent des Strombedarfs über erneuerbare Quellen abdecken. Sterr-Kölln und Partner rechnen mit einem Windkraft- und Solarboom in Frankreich durch die neuen Vergütungssätze.
Windprojekte mit Standorterträgen bis 2400 Volllaststunden erhalten den Angaben zufolge anfänglich 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Laufzeit betrage 15 Jahre. Projekte mit höheren Erträgen müssten ab dem elften Jahr mit einer ertragsabhängigen Absenkung der Vergütung rechnen. In den französischen Überseegebieten gelte ein Anfangstarif von elf Cent je kWh. Im Vergleich zur alten Regelung bedeute die späte Degression eine Verbesserung für windstarke Standorte. Offshoreprojekte würden 20 Jahre lang mit 13 Cent je kWh gefördert, wobei Anlagen mit mehr als 2800 Volllaststunden ab dem elften Jahr wiederum mit einer ertragsabhängigen Absenkung zu rechnen hätten.
Solarstrom wollen die Franzosen laut der Meldung bis zu einer Grenze von 1500 Volllaststunden mit 30 Cent je Kilowattstunde in Frankreich und mit 40 Cent in den Überseegebieten fördern, hieß es weiter. Hier liege die Fördergrenze bei 1800 Volllaststunden. Bei gebäudeintegrierten Anlagen erhöhe sich die Vergütung auf je 55 Cent. Über die Volllaststunden-Grenzen hinaus gehender Strom werde mit fünf Cent je kWh gefördert. Die Laufzeit der Tarife betrage 20 Jahre.
Eine Förderung von 7,5 bis neun Cent je kWh ist für Strom aus Biogas vorgesehen, in den Überseegebieten zwischen 8,6 und 10,3 Cent. Sie werde 15 Jahre lang gewährt und könne sich durch Zuschläge um bis fünf Cent erhöhen. Strom aus Geothermie werde 15 Jahre lang mit zwölf Cent in Frankreich und zehn Cent in Übersee gefördert.
Windprojekte mit Standorterträgen bis 2400 Volllaststunden erhalten den Angaben zufolge anfänglich 8,2 Cent je Kilowattstunde (kWh). Die Laufzeit betrage 15 Jahre. Projekte mit höheren Erträgen müssten ab dem elften Jahr mit einer ertragsabhängigen Absenkung der Vergütung rechnen. In den französischen Überseegebieten gelte ein Anfangstarif von elf Cent je kWh. Im Vergleich zur alten Regelung bedeute die späte Degression eine Verbesserung für windstarke Standorte. Offshoreprojekte würden 20 Jahre lang mit 13 Cent je kWh gefördert, wobei Anlagen mit mehr als 2800 Volllaststunden ab dem elften Jahr wiederum mit einer ertragsabhängigen Absenkung zu rechnen hätten.
Solarstrom wollen die Franzosen laut der Meldung bis zu einer Grenze von 1500 Volllaststunden mit 30 Cent je Kilowattstunde in Frankreich und mit 40 Cent in den Überseegebieten fördern, hieß es weiter. Hier liege die Fördergrenze bei 1800 Volllaststunden. Bei gebäudeintegrierten Anlagen erhöhe sich die Vergütung auf je 55 Cent. Über die Volllaststunden-Grenzen hinaus gehender Strom werde mit fünf Cent je kWh gefördert. Die Laufzeit der Tarife betrage 20 Jahre.
Eine Förderung von 7,5 bis neun Cent je kWh ist für Strom aus Biogas vorgesehen, in den Überseegebieten zwischen 8,6 und 10,3 Cent. Sie werde 15 Jahre lang gewährt und könne sich durch Zuschläge um bis fünf Cent erhöhen. Strom aus Geothermie werde 15 Jahre lang mit zwölf Cent in Frankreich und zehn Cent in Übersee gefördert.