Anleihen / AIF

7.5.2005: Schluss, Ende, Aus mit den Steuervorteilen für Neue-Energie-Fonds? Bundeskabinett verabschiedet umstrittenen Gesetzentwurf

Die rot-gr?ne Bundesregierung hat in der zur?ckliegenden Woche ein Gesetzespaket auf den Weg gebracht, das unter anderem die Abzugsf?higkeit von Verlusten aus Neue-Energie-Fonds neu regelt (ECOreporter.de berichtete). Wie das Bundesfinanzministerium (BMF) miteilte, soll mit dem Gesetzentwurf die Attraktivit?t so genannter "Steuerstundungsmodelle" eingeschr?nkt werden. ?ber die vom Kabinett verabschiedete Vorlage muss nun noch der Bundesrat entscheiden, bevor sie wirksam werden kann.

Bisher h?tten Anleger die M?glichkeit, so das BMF, im Rahmen von vorgefertigten Steuersparkonstruktionen Verluste in der Anfangsphase der Investition sofort mit ?brigen positiven Eink?nften verrechnen zu k?nnen. Zuk?nftig w?rden sie diese Verluste nur noch mit sp?teren positiven Eink?nften aus derselben Einkunftsquelle verrechnen k?nnen (lesen Sie hierzu auch das ECOreporter.de-Experteninterview vom 27. April).

Damit werde die F?rderung volkswirtschaftlich fragw?rdigen Steuersparens und die daraus resultierende Fehlleitung volkswirtschaftlicher Ressourcen beendet. Diese Ma?nahme schr?nke steuerliche Gestaltungsm?glichkeiten ein, die bislang insbesondere von Besserverdienenden genutzt w?rden, um ihre Steuerbelastung teilweise auf Null zu senken. Die Neuregelung trage daher auch zu mehr Steuergerechtigkeit bei. Verluste aus einer auf den wirtschaftlichen Erfolg gerichteten unternehmerischen Bet?tigung seien von der Neuregelung nicht betroffen.

Neben den Angeboten aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien sind laut der Meldung auch Medienfonds, Schiffsbeteiligungen (soweit sie noch Verluste vermitteln), Leasingfonds, Wertpapierhandelsfonds und Videogamefonds von der geplanten Neuregelung betroffen.

Von der ?nderung nicht betroffen seien Private Equity und Venture Capital Fonds sowie Lebensversicherungsfonds, die in gebrauchte Lebensversicherungen investieren, da diese ihren Anlegern konzeptionell keinen Verlust zuwiesen, sondern ihre Rendite aus nicht steuerbaren Ertr?gen erzielten.

F?r die Beschr?nkung der Abzugsf?higkeit von Verlusten aus Steuerstundungsmodellen gilt laut BMF für alle Einkunftsarten folgende ?bergangsregelung:

"Steuerpflichtige, die vor dem 5. Mai 2005 einem Steuerstundungsmodell beitreten, dessen Au?envertrieb bereits vor dem 18. M?rz 2005 begonnen hat, genie?en Vertrauensschutz."
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x