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7.4.2004: Oberverwaltungsgericht Koblenz erlaubt Taburäume für Windkraft - Kommunale Planer im Recht
Kommunale Standortplaner dürfen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz bei ausgewogener Planung Taburäume für die Windkraft einrichten. Die Richter wiesen in einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage eines Windkraftbetreibers ab, der Windräder außerhalb vorgesehener Vorranggebiete bauen lassen wollte. Das OVG bestätigte die Raumordnungsplanung der Region Trier, in der Konzentrations-, aber auch Taburäume für Windräder vorgesehen sind (8 A 11520/03.OVG).