Erneuerbare Energie

7.3.2005: Bundesregierung: keine speziellen Steuerverg?nstigungen für Betreiber von Windenergieanlagen

Mit Ausnahme der Stromsteuerbefreiung erhalten Betreiber von Windenergieanlagen keine speziellen Steuerverg?nstigungen. Das erkl?rte laut einer Nachricht des Bundespressedienstes die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4547). Es best?nden dar?ber hinaus keine Sonderregelungen, die nicht auch von anderen gewerblichen Bereichen in Anspruch genommen werden k?nnten, so die Bundesregierung (15/4810). Bis Ende 2004 waren in Deutschland nach Regierungsangaben Windkraftanlagen mit einer Leistung von rund 16.600 Megawatt in Betrieb.

Zum Thema "Einspeiseverg?tung" erkl?rte die Regierung, entscheidend für die Auswirkungen auf den Strompreis sei nicht die H?he der Verg?tung, sondern die H?he der Zusatzkosten. Diese seien deutlich geringer als die Verg?tungen. Laut Antwort ergeben sich die Zusatzkosten aus der Differenz der Verg?tungszahlen und dem einzusetzenden Wert für den EEG-Strom. Da im liberalisierten Strommarkt die Preise zwischen Anbietern und Abnehmern ausgehandelt werden k?nnten, sei es für Dritte nicht erkennbar, welchen Anteil der EEG-Umlage einzelne Stromkunden oder Stromkundengruppen tragen. Mittel- bis langfristig sei es wichtig, dass erneuerbare Energien die Wettbewerbsf?higkeit erreichen, betonte die Regierung.

Bild: Die Windkraftnutzung hat sich in Deutschland im Verlauf der letzten Jahre dynamisch entwickelt
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