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6.3.2008: Aktien-News: Weiterer Schlag für EECH AG: Landgericht Hamburg gibt 17 Anlegerklagen statt
Das Landgericht Hamburg gab in 17 weiteren von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte betreuten Verfahren den Anlegerklagen gegen die Hamburger EECH AG statt. Wie die Kanzlei mit Sitz in München berichtet, wurde das Unternehmen zur vorzeitigen Rückzahlung der Inhaberteilschuldverschreibungen sowie zur Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt.
Nach Angaben der Kanzlei können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen seien die „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“, mit einer Laufzeit bis August 2008.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde demnach die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 folgten laut dem Bericht weitere Urteile, mit denen die EECH AG zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt wurde.
Am heutigen Donnerstag, den 6.3.2008 habe das LG Hamburg in 17 Klageverfahren den Anlegern einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe von € 248.000,00 zugesprochen, so die Kanzlei. Darüber hinaus sei die EECH AG dazu verurteilt worden, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erklärte weiter, dass sie bereits mehr als 525 Anleger der EECH vertrete. Für ihre Mandanten habe sie die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen ausgesprochen und die sofortige Rückzahlung gefordert. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen habe, sei für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht worden. Derzeit seien noch über 200 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte konnte eigenen Angaben zufolge für ihre Mandanten in Sachen „EECH“ bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von über € 1.558.000,00 erfolgreichen titulieren. Die nun verkündeten Urteile hätten die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach Anleihengläubiger der EECH ihre Anleihen vorzeitig kündigen können. Weitere Urteile werden am Freitag den 7.3. erwartet
Nach Angaben der Kanzlei können Anleger der EECH Energy Consult Holding AG (EECH) nach Auffassung des zuständigen Landgerichts Hamburg die sofortige Rückzahlung ihrer Inhaberschuldverschreibungen verlangen. Betroffen seien die „Solaranleihe“ mit einer Laufzeit bis zum 15.11.2010 und einer Verzinsung in Höhe von 8,25% p.a. sowie die Anleihe „Windkraft Frankreich“, mit einer Laufzeit bis August 2008.
Mit 16 Urteilen von 08.10.2007 wurde demnach die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erstmals gerichtlich bestätigt. Am 15.10.2007 folgten laut dem Bericht weitere Urteile, mit denen die EECH AG zur Zahlung eines Betrags in Höhe von € 910.000,00 verurteilt wurde.
Am heutigen Donnerstag, den 6.3.2008 habe das LG Hamburg in 17 Klageverfahren den Anlegern einen sofort fälligen Rückzahlungsanspruch in Höhe von € 248.000,00 zugesprochen, so die Kanzlei. Darüber hinaus sei die EECH AG dazu verurteilt worden, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erklärte weiter, dass sie bereits mehr als 525 Anleger der EECH vertrete. Für ihre Mandanten habe sie die Kündigung der Inhaberteilschuldverschreibungen ausgesprochen und die sofortige Rückzahlung gefordert. Nachdem sich die EECH AG außergerichtlich nicht auf eine sofortige Rückzahlung eingelassen habe, sei für zahlreiche Anleger Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht worden. Derzeit seien noch über 200 Klageverfahren gegen die EECH AG vor dem LG Hamburg anhängig.
Die Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte konnte eigenen Angaben zufolge für ihre Mandanten in Sachen „EECH“ bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von über € 1.558.000,00 erfolgreichen titulieren. Die nun verkündeten Urteile hätten die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vollumfänglich bestätigt, wonach Anleihengläubiger der EECH ihre Anleihen vorzeitig kündigen können. Weitere Urteile werden am Freitag den 7.3. erwartet