Erneuerbare Energie

6.1.2005: Schwerter zu Pflugscharen: Bund pr?ft Bundeswehrfl?chen als Standorte für Windturbinen

Der Bund pr?ft derzeit, ob auf Grundst?cken der Bundeswehr Windkraftanlagen errichtet werden k?nnen. Das teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/4562) auf eine Kleine Anfrage der FDP (15/4270) mit. 30 Liegenschaften der Bundeswehr, die für eine Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) in Frage k?men, w?rden durch die Gesellschaft für Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH (g.e.b.b.) derzeit n?her gepr?ft, hie? es. Die Standorte m?ssten mit der milit?rischen Nutzung vereinbar sein. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit von mindestens f?nf Meter pro Sekunde, gemessen in 50 Meter H?he, m?sse erreicht werden.

Dar?ber hinaus sei die Zufahrtsm?glichkeit für Transport und Wartung der WEA erforderlich. Die ?bereinstimmung mit dem Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch und die Erf?llung von natur- und umweltrechtlichen Vorschriften m?ssten ebenso stimmen. Nach Mitteilung der Regierung sollen gegebenenfalls Teilfl?chen von Bundeswehrliegenschaften zur Errichtung von WEA an die Betreiber verkauft und verpachtet werden. Die g.e.b.b. verfolge nicht das Ziel, selbst Windkraftanlagen auf Bundeswehrliegenschaften zu errichten.
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