Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
5.9.2006: Bundesumweltministerium nimmt noch Angebote zur Grünstromversorgung des Ressorts entgegen
Noch bis zum 6. Oktober läuft die europaweite Ausschreibung des Bundesumweltministeriums für die Teilversorgung des Ressorts mit Grünstrom. Das geht aus einer Pressemitteilung hervor. Schon seit 2004 bezögen das Ministerium, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) grünen Strom. Da der aktuelle Liefervertrag mit dem derzeitigen Anbieter Ende des Jahres auslaufe, werde nun ein neuer Anbieter für jährlich rund 13 Millionen Kilowattstunden (kWh) Ökostrom gesucht. Das umfasse rund drei Viertel des gesamten Strombezugs im Umweltressort.
"Ökostrom ist ein wesentlicher Baustein für ein klimaneutrales Arbeiten im Bundesumweltministerium. Mit dem Bezug von Ökostrom wollen wir Vorbild sein", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Das Bundesumweltministerium knüpfe mit der neuen Ausschreibung an seine Pilotausschreibung aus dem zweiten Halbjahr 2003 an: Neben dem Preis sei wieder die Höhe der tatsächlichen CO2-Emissionsminderung für den Zuschlag maßgebend. Die Angebote müssten mindestens zu einer tatsächlichen Emissionsminderung von 30 Prozent und damit zu einem zusätzlichen Nutzen für den Klimaschutz führen. Deshalb werde beispielsweise Strom, der bereits nach dem Erneuerbare Energien Gesetz oder einer vergleichbaren Regelung gefördert wird, ausgeschlossen.
Ökostromanbieter könnten noch bis zum 13. September 2006 Angebotsunterlagen beim Umweltbundesamt anfordern, heißt es weiter.
"Ökostrom ist ein wesentlicher Baustein für ein klimaneutrales Arbeiten im Bundesumweltministerium. Mit dem Bezug von Ökostrom wollen wir Vorbild sein", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Das Bundesumweltministerium knüpfe mit der neuen Ausschreibung an seine Pilotausschreibung aus dem zweiten Halbjahr 2003 an: Neben dem Preis sei wieder die Höhe der tatsächlichen CO2-Emissionsminderung für den Zuschlag maßgebend. Die Angebote müssten mindestens zu einer tatsächlichen Emissionsminderung von 30 Prozent und damit zu einem zusätzlichen Nutzen für den Klimaschutz führen. Deshalb werde beispielsweise Strom, der bereits nach dem Erneuerbare Energien Gesetz oder einer vergleichbaren Regelung gefördert wird, ausgeschlossen.
Ökostromanbieter könnten noch bis zum 13. September 2006 Angebotsunterlagen beim Umweltbundesamt anfordern, heißt es weiter.