Erneuerbare Energie

5.12.2005: Stromnetze: Erst brechen die Masten weg, dann die Argumente für die hohen Durchleitungskosten - Schadensersatzpflicht für RWE?

Der Schneefall im M?nsterland lie? in der letzten Woche erst die Strommasten knicken. Nun brechen auch die Argumente der Stromkonzerne für die hohen Stromdurchleitungskosten ein. Immer wieder waren diese hohen Kosten von den Stromkonzernen mit dem Argument verteidigt worden, die Netze seien auf dem neuesten Stand und hochmodern. Zumindest im Fall RWE sind in den letzten Tagen herian Zweifel laut geworden. Das Unternehmen soll zu wenig gegen Materialm?ngel an Hochspannungsmasten unternommen haben. RWE wies die Vorw?rfe zur?ck.

Wie der Spiegel unter Berufung auf interne Vorstandsberichte schreibt, h?tten bis zu 60 Prozent der Hochspannungsmasten von RWE schwerwiegende Materialfehler aufgewiesen. Viele Masten hielten laut internen Risikoanalysen des Unternehmens nicht einmal mehr 40 Prozent der normalen Zugbelastung stand. Dieses Problem sei schon seit dem Jahr 2000 im Konzern bekannt.

Ein RWE-Sprecher best?tigte, dass die bis 1967 hergestellten Strommasten aus so genanntem Thomasstahl "eine potenzielle Verspr?dungstendenz" aufwiesen. Diese k?nne bis zu einem Bruch des Stahls f?hren. Deshalb habe das Unternehmen bereits vor Jahren alle fraglichen Strommasten einer Inspektion unterzogen. Hinweise auf fl?chendeckende Sicherheitsm?ngel h?tten sich nicht ergeben, Sch?den seien sofort repariert worden. Von den rund 42 000 Hochspannungsmasten des fr?heren RWE Net wurden etwa 28 000 aus Thomasstahl produziert, hei?t es in einem Bericht der Ruhr-Nachrichten.

RWE habe nach eigenen Angaben bislang rund 70 Prozent von 2900 als besonders gef?hrdet geltenden Strommasten saniert oder ausgetauscht, so die Zeitung weiter. Die Sanierung der restlichen gut 25 000 Masten aus Thomasstahl sei bis 2015 geplant.

Die Chancen für Verbraucher und Firmen, nach den Stromausf?llen in Nordrhein-Westfalen Schadenersatz zu bekommen, haben sich damit erh?ht. "Wenn das Unternehmen voraussehen konnte, dass die Masten den Anforderungen nicht gewachsen sind, dann steigen die Chancen für die Verbraucher, ihre Schadenersatzforderungen durchzusetzen", sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltvereins, dem Tagesspiegel am Sonntag. Bisher h?tten sich die Konzerne bei den Ausf?llen auf h?here Gewalt berufen, so Schellenberg zum Tagesspiegel. Der Unterschied sei nun, dass die M?glichkeit der Vorhersehbarkeit offensichtlich gegeben sei. Auch der Energieexperte des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Holger Krawinkel, sagte dem Tagesspiegel, dass man nun pr?fen k?nne, ob RWE etwa die falschen Maste zuerst ersetzt habe oder insgesamt die
Sanierung nicht schnell genug umgesetzt habe. "Wenn grob fahrl?ssiges oder vors?tzliches Handeln festgestellt werden kann, dann m?ssen die Konzerne haften", sagte Krawinkel. Allerdings betrage der Schadenersatz laut der Verordnung ?ber die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizit?tsversorgung von Tarifkunden nur h?chstens 2500 Euro pro Stromanschluss, sagte Krawinkel.
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