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4.4.2008: Erneuerbare Energien: Bundesumweltminister Gabriel stoppt Biosprit-Verordnung
Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat heute entschieden, dass die Obergrenze für die Biosprit-Beimischung zum Benzin nicht auf 10 Volumenprozent erhöht wird. Laut einer Meldung des Bundesumweltministeriums (BMU) wird es beim gegenwärtigen Biosprit-Anteil von maximal fünf Prozent beim Ottokraftstoff bleiben. „Die Umweltpolitik wird nicht die Verantwortung dafür übernehmen, dass Millionen von Autofahrern an die teuren Super-Plus-Zapfsäulen getrieben werden“, so Gabriel. Nach Angaben der Autoindustrie seien lediglich 189.000 deutsche Pkw nicht für den höheren Biosprit-Anteil geeignet, heißt es weiter. Laut dem Verband der Importeure ausländischer Marken liege die Zahl für seinen Bereich bei über drei Millionen. Im Zuge der Beratungen über die Verordnung seien die Hersteller noch von insgesamt rund 375.000 betroffenen Fahrzeugen ausgegangen.
Die Biokraftstoffnutzung sei nach wie vor Teil der Bioenergiestrategie der Bundesregierung, betonte Gabriel. Die Bundesregierung setze auf die Biokraftstoffe der zweiten Generation und werde alles tun, um die Herstellung im industriellen Maßstab voranzubringen. „Allerdings werden diese Kraftstoffe mit nennenswerten Volumenanteilen erst 2020 zur Verfügung stehen“, sagte der Minister.
Als Konsequenz aus der Diskussion der vergangenen Wochen stellte Gabriel folgende konkrete Maßnahmen vor:
1. 30 Millionen Euro mehr für die Biomasseforschung in Leipzig
Mit dem nationalen Klimaschutzprogramm, das in der kommenden Woche dem Haushaltsausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird, will das Bundesumweltministerium die Biomasseforschung und die Nachhaltigkeitsforschung deutlich ausbauen. Bislang stehen dafür dem Biomasseforschungszentrum des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Leipzig lediglich 6 Millionen Euro jährlich ab 2008 Jahren zur Verfügung. Wir wollen diese Mittel um 30 Millionen Euro in den nächsten 5 Jahren aufstocken.
2. Nachhaltigkeitsverordnung – Richtige Antwort
Die von der Bundesregierung beschlossene Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe, die in einem zweiten Schritt auf Strom und Wärme ausgedehnt werden muss, ist und bleibt die richtige Antwort. Danach wird Biokraftstoff auf die Quote nur dann angerechnet, wenn über den gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eine Minderung der Treibhausgase um mindestens 40% nachgewiesen wird.
3. Schrittmacher in Europa
Damit hat Deutschland in Europa eine Schrittmacherfunktion übernommen. Derzeit wird in der EU eine Nachhaltigkeitsverordnung entsprechend dem deutschen Modell beraten.
4. Übergangsregelung bis Zertifizierung greift
Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass es Jahre dauern wird, bis es praktisch funktionierende Zertifizierungssysteme gibt, mit denen die Einhaltung der Standards nachgewiesen werden kann. Für eine Übergangszeit werden wir deshalb in den Gesetzen die Kriterien so handfest konkretisieren, dass sie durch zugelassene Umweltgutachter überprüft werden können. Der Kern dieser Prüfung besteht darin, auf welchen Standorten die Biomasse angebaut wurde und welche Anbaustandorte zu einem Ausschluss der Anrechenbarkeit auf die Biokraftmassenutzung oder Biomasseförderung (z.B. im Rahmen des EEG oder des Erneuerbaren Wärmegesetzes) führen.
5. Partnerschaften für nachhaltige Bioenergie
Auch wenn im konkreten Einzelfall kein Urwald für den Anbau von Biomasse gerodet wurde, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass der Wald für eine andere Nutzung, Beispiel Soja, gerodet wird, die nicht den Nachhaltigkeitskriterien unterliegt. Vor diesem Hintergrund soll der Schwerpunkt bei der Nutzung der heimischen Biomasse und bei Importen aus Europa liegen. Darüber hinaus sollen auf der Basis von bilateralen oder multilateralen Abkommen Importe aus solchen Entwicklungsländern erleichtert werden, die durch wirksame nationale Maßnahmen einen nachhaltigen Anbau von Biomasse gewährleisten.
6. Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis
Wir brauchen für den Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung eine Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis, damit die Klimabilanz stimmt.
7. Verstärkter Einsatz von Bioabfällen
Der verstärkte Einsatz von Bioabfällen ist die beste Antwort, um die Klimabilanz zu verbessern. Dabei entfallen nämlich die sonst für den Anbau anzurechnenden Treibhausgasemissionen. Große Potenziale bestehen hier in der Nutzung von Bioabfällen aus Haushalten. Deren Einsatz in der Verwertung von Biogasanlagen kann von heute rund einer Million Tonnen auf rund vier Millionen Tonnen erhöht werden. Das Bundesumweltministerium wird dazu ein Maßnahmenprogramm vorlegen.
Insbesondere die genannten Maßnahmen gewährleisten, dass Biomasse umweltverträglich angebaut wird und die Nutzung nachweisbar einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase leistet.
Die Biokraftstoffnutzung sei nach wie vor Teil der Bioenergiestrategie der Bundesregierung, betonte Gabriel. Die Bundesregierung setze auf die Biokraftstoffe der zweiten Generation und werde alles tun, um die Herstellung im industriellen Maßstab voranzubringen. „Allerdings werden diese Kraftstoffe mit nennenswerten Volumenanteilen erst 2020 zur Verfügung stehen“, sagte der Minister.
Als Konsequenz aus der Diskussion der vergangenen Wochen stellte Gabriel folgende konkrete Maßnahmen vor:
1. 30 Millionen Euro mehr für die Biomasseforschung in Leipzig
Mit dem nationalen Klimaschutzprogramm, das in der kommenden Woche dem Haushaltsausschuss zur Genehmigung vorgelegt wird, will das Bundesumweltministerium die Biomasseforschung und die Nachhaltigkeitsforschung deutlich ausbauen. Bislang stehen dafür dem Biomasseforschungszentrum des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Leipzig lediglich 6 Millionen Euro jährlich ab 2008 Jahren zur Verfügung. Wir wollen diese Mittel um 30 Millionen Euro in den nächsten 5 Jahren aufstocken.
2. Nachhaltigkeitsverordnung – Richtige Antwort
Die von der Bundesregierung beschlossene Nachhaltigkeitsverordnung für Biokraftstoffe, die in einem zweiten Schritt auf Strom und Wärme ausgedehnt werden muss, ist und bleibt die richtige Antwort. Danach wird Biokraftstoff auf die Quote nur dann angerechnet, wenn über den gesamten Lebenszyklus im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen eine Minderung der Treibhausgase um mindestens 40% nachgewiesen wird.
3. Schrittmacher in Europa
Damit hat Deutschland in Europa eine Schrittmacherfunktion übernommen. Derzeit wird in der EU eine Nachhaltigkeitsverordnung entsprechend dem deutschen Modell beraten.
4. Übergangsregelung bis Zertifizierung greift
Die Schwierigkeit besteht allerdings darin, dass es Jahre dauern wird, bis es praktisch funktionierende Zertifizierungssysteme gibt, mit denen die Einhaltung der Standards nachgewiesen werden kann. Für eine Übergangszeit werden wir deshalb in den Gesetzen die Kriterien so handfest konkretisieren, dass sie durch zugelassene Umweltgutachter überprüft werden können. Der Kern dieser Prüfung besteht darin, auf welchen Standorten die Biomasse angebaut wurde und welche Anbaustandorte zu einem Ausschluss der Anrechenbarkeit auf die Biokraftmassenutzung oder Biomasseförderung (z.B. im Rahmen des EEG oder des Erneuerbaren Wärmegesetzes) führen.
5. Partnerschaften für nachhaltige Bioenergie
Auch wenn im konkreten Einzelfall kein Urwald für den Anbau von Biomasse gerodet wurde, kann doch nicht ausgeschlossen werden, dass der Wald für eine andere Nutzung, Beispiel Soja, gerodet wird, die nicht den Nachhaltigkeitskriterien unterliegt. Vor diesem Hintergrund soll der Schwerpunkt bei der Nutzung der heimischen Biomasse und bei Importen aus Europa liegen. Darüber hinaus sollen auf der Basis von bilateralen oder multilateralen Abkommen Importe aus solchen Entwicklungsländern erleichtert werden, die durch wirksame nationale Maßnahmen einen nachhaltigen Anbau von Biomasse gewährleisten.
6. Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis
Wir brauchen für den Anbau von Biomasse zur Energieerzeugung eine Weiterentwicklung der guten fachlichen Praxis, damit die Klimabilanz stimmt.
7. Verstärkter Einsatz von Bioabfällen
Der verstärkte Einsatz von Bioabfällen ist die beste Antwort, um die Klimabilanz zu verbessern. Dabei entfallen nämlich die sonst für den Anbau anzurechnenden Treibhausgasemissionen. Große Potenziale bestehen hier in der Nutzung von Bioabfällen aus Haushalten. Deren Einsatz in der Verwertung von Biogasanlagen kann von heute rund einer Million Tonnen auf rund vier Millionen Tonnen erhöht werden. Das Bundesumweltministerium wird dazu ein Maßnahmenprogramm vorlegen.
Insbesondere die genannten Maßnahmen gewährleisten, dass Biomasse umweltverträglich angebaut wird und die Nutzung nachweisbar einen Beitrag zur Minderung der Treibhausgase leistet.