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30.9.2004: Windpark darf nicht hoch hinaus - Begrenzung auf 125 statt 150 Meter
Ein Windpark im rheinlandpfälzischen Selzen muss möglicherweise niedriger gebaut werden als ursprünglich geplant. Das berichtet die Allgemeine Zeitung. Das Blatt beruft sich auf einen Beschluss der Mainz-Bingener Kreiserwaltung; demzufolge sollen die Anlagen nur 125 statt 150 Meter hoch werden. An dem Standort sollten zudem nur zwei statt drei Windkraftanlagen errichtet werden. Die Entscheidung der Kreisverwaltung habe für die Ortsgemeinde allerdings nur empfehlenden Charakter, hieß es.
Die Verwaltung verlangte laut der Zeitung außerdem die Verwendung reflexions- und schallarmer Rotorblätter, eine Gefährdung durch Eiswurf sei auszuschließen und ein Bodengutachten nachzufordern, Ausgleichsflächen müssten erhöht und die Achse der Windenergieanlagen so ausgerichtet werden, dass die Auswirkungen auf den Vogelzug minimiert werden.
Die Verwaltung verlangte laut der Zeitung außerdem die Verwendung reflexions- und schallarmer Rotorblätter, eine Gefährdung durch Eiswurf sei auszuschließen und ein Bodengutachten nachzufordern, Ausgleichsflächen müssten erhöht und die Achse der Windenergieanlagen so ausgerichtet werden, dass die Auswirkungen auf den Vogelzug minimiert werden.