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30.7.2004: Doch kein Rückzug Prokons vom Windpark bei Wolfsburg - Unternehmen kündigt Bauantrag nach BImSchG an
Die Prokon-Unternehmensgruppe, Itzhoe, hat zwar den Bauantrag für drei Windräder zwischen Jelpke und Ehmen (Stadt Wolfsburg) zurückgezogen. Statt dessen soll nun aber eine Genehemigung nach dem Bundesimmisionsschutzgesetz beantragt werden. Das erklärte das Unternehmen heute gegenüber ECOreporter.de. Die Wolfsburger Nachrichten hatten am 27. Juli berichtet, Prokon ziehe zurück, weil neue Abstandsregelungen für Flächen der Gemeinde Calberlah eine Investition unwirtschaftlich machten. Die Darstellung ist einem Sprecher des Unternehmens zufolge nicht richtig. Sie beruhe auf den Aussagen eines Bürgermeisters, der in der Sache nicht auf dem neuesten Stand gewesen sei.
Zur Begründung für den Rückzug hatte es in dem Zeitungsbericht unter anderem geheißen, dass der Mindestabstand zu bewohntem Gebiet ausgeweitet worden sei, wodurch der Vorrangstandort für Windenergie dadurch um etwa 30 Prozent schrumpfe.
In einer Pressemitteilung Prokons wird der zuständige Projektentwickler Christian Herold zitiert: "Zunächst ist es richtig, dass wir die Bauanträge für drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Calberlah zurückgenommen haben. Dieser Schritt ist jedoch weder durch die geplanten Änderungen des regionalen Raumordnungsprogramms motiviert, noch betrachten wir diesen Schritt als endgültig." Das Unternehmen wolle demnächst einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die drei Standorte stellen. Diese Art des Genehmigungsverfahrens sehe eine umfangreiche Beteiligung aller Betroffenen vor und gewährleiste somit, dass alle zu berücksichtigenden Belange ins Verfahren einflössen.
"Die Aussichten für die Errichtung eines Windparks zwischen Calberlah, Jelpke und Ehmen beurteilen wir weiterhin als gut", so der Projektentwickler. Seiner Auffassung nach wird die geplante 1000-Meter-Regelung im regionalen Raumordnungsprogramm von den betroffenen Gemeinden missverstanden. Die Vorgabe sei nach einem ministeriellen Erlass kein absolutes Ausschlusskriterium, sondern eine Richtschnur für die Gemeinden bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie.
Es bleibe notwendig, den Einzelfall zu betrachten. In Ehmen sei es nicht erforderlich, die 1000 Meter Abstand zur Grenze der geplanten Wohnbebauung metergenau einzuhalten, da eine erhebliche Vorbelastung durch die ICE-Trasse Fallersleben-Braunschweig und eine Hochspannungsleitung gegeben sei. Daher sehe man auch keinen Grund, das Windvorranggebiet in Richtung Ehmen zu verkleinern, heißt es bei Prokon.
Zur Begründung für den Rückzug hatte es in dem Zeitungsbericht unter anderem geheißen, dass der Mindestabstand zu bewohntem Gebiet ausgeweitet worden sei, wodurch der Vorrangstandort für Windenergie dadurch um etwa 30 Prozent schrumpfe.
In einer Pressemitteilung Prokons wird der zuständige Projektentwickler Christian Herold zitiert: "Zunächst ist es richtig, dass wir die Bauanträge für drei Windenergieanlagen in der Gemarkung Calberlah zurückgenommen haben. Dieser Schritt ist jedoch weder durch die geplanten Änderungen des regionalen Raumordnungsprogramms motiviert, noch betrachten wir diesen Schritt als endgültig." Das Unternehmen wolle demnächst einen Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die drei Standorte stellen. Diese Art des Genehmigungsverfahrens sehe eine umfangreiche Beteiligung aller Betroffenen vor und gewährleiste somit, dass alle zu berücksichtigenden Belange ins Verfahren einflössen.
"Die Aussichten für die Errichtung eines Windparks zwischen Calberlah, Jelpke und Ehmen beurteilen wir weiterhin als gut", so der Projektentwickler. Seiner Auffassung nach wird die geplante 1000-Meter-Regelung im regionalen Raumordnungsprogramm von den betroffenen Gemeinden missverstanden. Die Vorgabe sei nach einem ministeriellen Erlass kein absolutes Ausschlusskriterium, sondern eine Richtschnur für die Gemeinden bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie.
Es bleibe notwendig, den Einzelfall zu betrachten. In Ehmen sei es nicht erforderlich, die 1000 Meter Abstand zur Grenze der geplanten Wohnbebauung metergenau einzuhalten, da eine erhebliche Vorbelastung durch die ICE-Trasse Fallersleben-Braunschweig und eine Hochspannungsleitung gegeben sei. Daher sehe man auch keinen Grund, das Windvorranggebiet in Richtung Ehmen zu verkleinern, heißt es bei Prokon.