Erneuerbare Energie

30.1.2004: Bundesregierung regelt Förderung von Biokraftstoffen

Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Kennzeichnung von schwefelfreien Kraftstoffen und sogenannten Biokraftstoffen beschlossen. Das berichtet das Bundesumweltministerium. Die Verordnung sehe die verbindliche Einführung schwefelfreier Kraftstoffe ab 1. Januar 2009 vor und setze damit eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen um.

Schwefelfreie Kraftstoffe sind eine wichtige Voraussetzung für den optimalen Betrieb von Vorrichtungen zur Abgasreinigung. Dazu zählen vor allem Dieselrußfilter und Stickoxidspeicher-Katalysatoren. Letztere ermöglichen es, auch bei Ottomotoren die verbrauchsarme Direkteinspritzertechnik mit niedrigen Emissionen zu realisieren. Aufgrund ihrer steuerlichen Förderung sind in Deutschland bereits seit 2003 die Otto- und Dieselkraftstoffe flächendeckend schwefelfrei.

In der Verordnung wird die Zumischung von Bioethanol zu Ottokraftstoff und die Beimischung von Biodiesel zu Dieselkraftstoff geregelt. In Zukunft sind Zumischungen von Bioethanol beziehungsweise Biodiesel bis fünf Prozent ohne Kennzeichnung zulässig, höhere Zumischungen müssen gekennzeichnet werden.
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