Erneuerbare Energie

29.7.2004: Wettbewerb um die ökologische Qualität der Stromversorgung eröffnet? - Bundeskabinett verabschiedet Novelle des Energierechts

Die deutschen Stromversorger müssen in Zukunft ihren Kunden mit der Stromrechnung und in Werbematerialen Auskunft über die Art der Stromerzeugung und die damit verbundenen Umweltbelastungen zu geben. Das sieht die gestern vom Bundeskabinett verabschiedete Novelle des Energierechts vor. Wie das Freiburger Öko-Institut in einer Pressemitteilung hervorhebt, werden fortan etwa Kohlendioxid-Emissionen und die Produktion von Atommüll auf dem neuen Stromlabel ausgewiesen. Alle Verbraucher könnten nun erfahren, wie groß die Anteile an Atomkraft, Kohle oder erneuerbaren Energien in der Strombeschaffung des jeweiligen Versorgers sind. Zudem müssten die Stromversorger auch bundesweite Durchschnittswerte für den Energiemix und die Umweltdaten angeben. Neben den Preiswettbewerb könne nun ein wirklicher Wettbewerb um die ökologische Qualität der Produkte treten. "Damit wird die Marktsituation der Anbieter von umweltfreundlich erzeugtem Strom verbessert", erläutert Christof Timpe, Energieexperte beim Öko-Institut.

Allerdings sind die von der Stromwirtschaft bisher vorgeschlagenen Methoden der Datenerhebung den Freiburgern nicht zuverlässig genug. "Insbesondere vermissen wir eine unabhängige Überprüfung der Informationen, die an die Verbraucher übermitteltet werden", so Timpe. Es sei ein einheitliches Stromlabel zu entwickeln, das den Verbrauchern die geforderten Informationen übersichtlich und leicht verständlich darstellt. Für den Fall, dass die Stromwirtschaft hier nicht zu befriedigenden Lösungen komme, sehe das neue Gesetz jedoch den Erlass einer Verordnung vor, die die nötigen Details regelt.

Bildhinweis: Gewinner und Verlierer der Novelle? Erneuerbare Energien - AKW Grafenrheinfeld der E.ON AG / Quelle: ECOreporter.de, Unternehmen
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