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28.9.2006: Trotz Eingeständnis der Belastung für den Sektor: Bundesregierung legt Entwurf für Biokraftstoffquotengesetzes vor
Die Bundesregierung hat jetzt den Entwurf eines Biokraftstoffquotengesetzes vorgelegt. Der sieht laut einer Parlamentsmitteilung vor, zum 1. Januar 2007 eine Quote für die Mindestbeimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel einzuführen. Mineralölkonzerne müssen demnach zum Jahr 2009 ihrem in den Handel gebrachten Benzin und Diesel einen Mindestanteil Biokraftstoff von 5,7 Prozent beimischen. Ab dem Jahr 2010 soll dieser Anteil an der Gesamtmenge 6,0 Prozent betragen. Biokraftstoffe, die unter die Quote fallen, werden künftig nicht mehr steuerlich begünstigt. Die Steuerbegünstigung für reine Biokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, will die Bundesregierung fortschreiben. Das gelte auch für die in der Landwirtschaft eingesetzten reinen Biokraftstoffe. Biogas und Bioethanol sollen ebenfalls bis Ende 2015 steuerbegünstigt bleiben.
Nach den Prognosen der Regierung wird die weitgehende Aufhebung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe und die Einführung einer Quote zu Mehrkosten für die Wirtschaft führen. Die Herstellungskosten und damit auch die Marktpreise seien bei ihnen höher als die der fossilen Kraftstoffe. Daher sei mit einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise zu rechnen.
Bildhinweis: Zapfsäule für Biodiesel / Quelle: VDB
Nach den Prognosen der Regierung wird die weitgehende Aufhebung der Steuerbegünstigung für Biokraftstoffe und die Einführung einer Quote zu Mehrkosten für die Wirtschaft führen. Die Herstellungskosten und damit auch die Marktpreise seien bei ihnen höher als die der fossilen Kraftstoffe. Daher sei mit einem leichten Anstieg der Kraftstoffpreise zu rechnen.
Bildhinweis: Zapfsäule für Biodiesel / Quelle: VDB