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28.9.2004: Neue Energie für die Lebensversicherung: creativ concept energy kombiniert sie steuersparend mit einer Geldanlage in Windkraft - Interview mit Boris Cufar

Die creativ concept energy GbR aus Osten bei Hamburg kombiniert in einem neuen Produkt die Geldanlage in einer Lebensversicherung mit der Anlage in Windkraft. Anleger können ab 100.000 Euro investieren. ECOreporter.de sprach mit Boris Cufar von creativ concept energy über die Steuersituation bei Lebensversicherungen und die Inhalte dieses neuartigen Angebotes.


ECOreporter.de: Herr Cufar, Ihr Unternehmen hat ein neues Produkt für Anleger konzipiert, die Windkraft und Lebensversicherungen kombinieren wollen. Wie kamen Sie darauf?
Boris Cufar: Lebensversicherungen in der konventionellen Art und Weise stellen für den Anleger stets eine "black Box" dar. Der Sparer zahlt hier monatlich Beiträge ein, muss sich aber hinsichtlich des "Returns" auf die Zusagen der Versicherungsgesellschaft verlassen. Andererseits bietet das Lebensversicherungssparen sofern die Police noch im Jahr 2004 abgeschlossen und mindestens eine Beitragszahlung geleistet wird, den besonderen Reiz der Steuerfreiheit. Doch Anleger, die die Steuerbegünstigungen für Lebensversicherungen noch bis Ende dieses Jahres nutzen wollen, müssen nicht in eine black Box einzuzahlen.....

ECOreporter.de: ....sondern Sie können was erreichen?
Cufar: Mit der windlife-Lösung schlägt der Anleger zwei Fliegen mit einer Klappe. Er zeichnet beispielsweise die Inhaberschuldverschreibung eines Windparks in Südniedersachsen. Die Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2004 vorgesehen. Die Anleihe ist als Staffelzinsanleihe mit einem attraktiven Zinssatz von 9 % für die ersten 15 Jahre ausgestaltet. Ab dem 16. Jahr bis Laufzeitende (20 Jahre) erhöht sich der Zinssatz auf 15 % im Jahr. Entscheidungen über die Wiederanlage der Zinsen trifft der Anleger ganz individuell bzw. in Absprache mit seinem persönlichen Vermögensberater. Dieses Depot bzw. die gezeichneten Inhaber-Schuldverschreibungen bringt der Anleger im zweiten Schritt als Einmaleinlage in eine Lebensversicherung ein, die den nach deutschem Steuerrecht erforderlichen Kriterien (bis 31.12.2004) entspricht. Hinsichtlich des Bankdepots bzw. der Vermögensverwaltung bleibt für den Anleger alles beim Alten. Über einen Vermögensverwaltungsvertrag sowie einen Kooperationsvertrag zwischen der Versicherungsgesellschaft und der Hausbank des Anlegers werden die gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen des Windparks bei der Hausbank des Investors und nicht bei der Versicherungsgesellschaft verwahrt und verwaltet. Jederzeitige Transparenz ist somit für den Investor gegeben.

ECOreporter.de: Muss der Anleger die Auszahlungen versteuern?
Cufar: Mit der Optimierungslösung - der Versicherungskonzeption windlife® - kann der Investor die Zinserträge aus der Inhaberschuldverschreibung, sofern er keine Auszahlungen während einer 12jährigen Mindestlaufzeit wünscht, steuerfrei vereinnahmen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass der Investor mit der Lebensversicherungsgesellschaft noch in 2004 eine Police abschließt und als Beitragszahlung die gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen einbringt.

ECOreporter.de: Funktioniert das mit jeder Lebensversicherung?
Cufar: Der Lebensversicherungsvertrag muss folgende Kriterien erfüllen:
Der Lebensversicherungsvertrag muss folgende Kriterien erfüllen:
1. Dem Versicherungsvertrag muss mindestens eine fünfjährige Prämienzahlung zugrunde liegen,
2. Die Versicherungsdauer muss mindestens 12 Jahre betragen,
3. Nach Ende des dritten Jahres muss der Todesfallschutz mindestens 60 % der Prämiensumme (entspricht in diesem Fall dem Nominalwert der gezeichneten und eingebrachten Inhaberschuldverschreibungen am Windpark) betragen
Die Versicherungskonzeption windlife® erfüllt sämtliche Voraussetzungen.

ECOreporter.de: Für welche Anleger ist dieses Produkt geeignet?
Cufar: Dieses Anlagekonzept eignet sich besonders für Freiberufler und selbstständige Unternehmer, welche naturgemäß höheren beruflichen Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Eines der Privilegien, in deren Genuss der Anleger automatisch durch die Lebensversicherungspolice kommt, ist das Insolvenzprivileg, welches aus dem Lebensversicherungsdepot ein pfändungsfreies Kapital werden lässt. Gläubiger kommen an die gezeichneten Inhaber-Schuldverschreibungen des Windparks in Südniedersachsen, die der Anleger in die Lebensversicherung eingebracht hat, nicht heran, sofern nahe Angehörige (Ehegatte und/oder direkte Nachkommen) begünstigt sind.

ECOreporter.de: Wie verhält es sich, wenn der Anleger Kapital aus diesem Produkt verschenken will oder der Erbfall eintritt?
Cufar: Bei Lebensversicherungspolicen gilt der so genannte 2/3-Prämienwert als steuerliche Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die angesammelten Zinsen und Gewinnanteile sowie ein Drittel der eingezahlten Prämien können so steuerfrei übertragen werden. Des Weiteren hat der Anleger unter dem Mantel der Lebensversicherung die Möglichkeit, seine Bezugsrechte individuell zu gestalten und verfügt im Erbfall nahezu frei über die Verteilung seines Vermögens an beliebig viele Begünstigte in unterschiedlichsten Formen.

ECOreporter.de: Was ist es für ein Windpark, der zu diesem Produkt gehört?
Cufar: Ich nenne hier nur einige Eckdaten: Das Projekt liegt in Südniedersachsen, Hersteller und Generalunternehmer ist die Gamesa, der drittgrößte Windturbinenhersteller der Welt. Zum Sicherheitspaket gehört ein Vollwartungsvertrag der Firma Gamesa über 10 Jahre, der verlängerbar ist. Netzbetreiber ist die EON; eine Kapazitäts- und Einspeisungszusage liegt vor. Die Gesamtlaufzeit der Investition liegt bei 20 Jahren, die Mindestanlagesumme bei 100.000 Euro. Weitere Projekte sind bereits in Planung.

ECOreporter.de: Danke für das Gespräch!

Kontakt:
creativ concept energy GbR Tel: 04775 898-453 Email: cdziubalka@windlife.de, www.windlife.de

Bildhinweis: Gamesa-Windpark / Quelle: Unternehmen
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