Erneuerbare Energie

27.7.2004: Fuß in der Tür - Trittin wird bei den neuen Wettbewerbsregeln im Energiesektor mitreden

Im morgen vom Bundeskabinett zu beschließenden neuen Energiewirtschaftsgesetz wird das Bundeswirtschaftsministerium eigene Aufsichtsrechte erhalten. Damit kann es darauf Einfluss nehmen, wie beim Betrieb der Stromnetze die erneuerbaren Energien behandelt werden. Das geht aus einem Bericht des Handelsblatts hervor und wurde nun von einer Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWA) bestätigt. Die Staatssekretäre von Wirtschafts- und Umweltministerium hatten sich demnach bereits am Freitagabend über einen Kompromiss verständigt. Die Sprecherin lehnte es jedoch ab, sich zu konkreten Details zu äußern. Diese würden erst nach der Kabinettssitzung bekannt gegeben. Das neue Energiewirtschaftsgesetz soll neue Richtlinien der EU für einen verbesserten Wettbewerb auf den Energiemärkten umsetzen.
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