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26.7.2004: Irreführung der Kunden? - Einstweilige Verfügung gegen Werbespot der Telekom
Das Landgericht Hamburg hat gegen die Deutsche Telekom eine einstweilige Verfügung wegen der Irreführung von Verbrauchern in ihren aktuellen TV-Werbespot erlassen. Das geht aus einer Meldung von Golem.de hervor. Demnach behaupten die so genannten Badezimmer-Spots mit Günther Jauch, dass Kunden der Telekom das gesamte Wochenende und an bundeseinheitlichen Feiertagen für 0,- Cent telefonieren können. Wie ein Wettbewerber beim Gericht moniert habe, verschweigt die Werbung, dass dieser Vorteil mit einer erhöhten Grundgebühr erkauft werden muss. Außerdem werde unterschlagen bzw. nicht ausreichend erkennbar gemacht, dass die Kunden auch am Wochenende und an Feiertagen Gebühren für die Gespräche in die Mobilfunknetze zahlen müssen. Die Spots verstießen somit gegen das Wettbewerbsrecht. Die Eilentscheidung des Landgerichts kann noch angefochten werden.
Die Aktie der Deutschen Telekom AG ist in zahlreichen Umwelt- und Nachhaltigkeitsfonds enthalten.
Deutsche Telekom AG: ISIN:DE0005557508 / WKN: 555750
Bildhinweis: Ärger mit der Konkurrenz: Kai-Uwe Ricke, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG / Quelle: Unternehmen
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