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2.6.2006: Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) erteilt Kabelgenehmigung für Offshore-Windpark vor Sylt
Das Hamburger Bundesamt für Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH) hat eine wichtige Genehmigung für den Offshore-Windpark "Nördlicher Grund" erteilt. Wie das Amt mitteilt, darf das stromführende Kabel nun im Bereich der "ausschließlichen Wirtschaftszone" (AWZ) verlegt werden. Diese Zone bezeichnet den Bereich, der sich an das Küstenmeer (12 Seemeilen von der Küste an) anschließt und sich auf rund 200 Seemeilen von der Küste erstreckt.
Der Windpark "Nördlicher Grund" soll 2008 rund 85 Kilometer westlich von Sylt errichtet werden. Das Projekt wird von der renergys GmbH, Ladenburg, und der GEO Gesellschaft für Energie und Oekologie mbH (Geo), Enge-Sande, entwickelt. Das von beiden Gesellschaften gegründete Konsortium Nördlicher Grund GmbH will bis 2008 insgesamt 80 Windenergieanlagen in dem Windpark errichten. Das Vorhaben ist Teil eines 400 MW Pilot-Windkraftwerks und erhielt Anfang Dezember 2005 die Genehmigung durch das BSH.
Ein 17 Kilometer langes und armdickes Kabel werde den Windpark mit dem Stromnetz in Büsum verbinden, so die Hamburger Behörde weiter. Bei der Verlegung des Kabelsystems müssten mehrere Auflagen erfüllt werden. So müssten zum Schutz der Seevögel bestimmte Bauzeiten eingehalten und das Kabel nach Außerbetriebnahme wieder abgebaut werden.
Bild: Offshore-Windkraftanlagen / Quelle: BSH
Der Windpark "Nördlicher Grund" soll 2008 rund 85 Kilometer westlich von Sylt errichtet werden. Das Projekt wird von der renergys GmbH, Ladenburg, und der GEO Gesellschaft für Energie und Oekologie mbH (Geo), Enge-Sande, entwickelt. Das von beiden Gesellschaften gegründete Konsortium Nördlicher Grund GmbH will bis 2008 insgesamt 80 Windenergieanlagen in dem Windpark errichten. Das Vorhaben ist Teil eines 400 MW Pilot-Windkraftwerks und erhielt Anfang Dezember 2005 die Genehmigung durch das BSH.
Ein 17 Kilometer langes und armdickes Kabel werde den Windpark mit dem Stromnetz in Büsum verbinden, so die Hamburger Behörde weiter. Bei der Verlegung des Kabelsystems müssten mehrere Auflagen erfüllt werden. So müssten zum Schutz der Seevögel bestimmte Bauzeiten eingehalten und das Kabel nach Außerbetriebnahme wieder abgebaut werden.
Bild: Offshore-Windkraftanlagen / Quelle: BSH