Erneuerbare Energie

25.2.2004: Wende bis 2050 - Bundesregierung legt Entwurf für neues EEG vor

Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Entwurf für ein neues Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vorgelegt. Das Gesetz zur "Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich" sei im Rahmen einer Nachhaltigkeitsstrategie zu sehen, hieß es. Die Regierung verfolge das Ziel, dass Erneuerbare Energien (EE) bis Mitte des Jahrhunderts rund die Hälfte des Energieverbrauchs decken sollen. Eine Neuregelung sei weiterhin notwendig, da die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus EE-Quellen im Elektrizitätsbinnenmarkt verpflichtet sei.

Schließlich habe der Erfahrungsbericht zum Erneuerbaren Energiengesetz (EEG) trotz erkennbarer Erfolge an verschiedenen Stellen einen Änderungsbedarf deutlich gemacht. Zu den finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte heißt es, es sei nicht auszuschließen, dass es in Folge der Neuregelung zu geringfügig höheren Haushaltsausgaben für den Strombezug von Bund, Ländern und Kommunen komme.

Der Bundesrat unterstreicht in seiner Stellungnahme die Notwendigkeit der EE-Förderung als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung. Diese müsse aber der Sicherheit, der Preiswürdigkeit und der Umweltverträglichkeit gleichermaßen gerecht werden. Vor diesem Hintergrund sei die Novellierung als das derzeit wichtigste Fördergesetz zur Erreichung des durch die EU-Richtlinie vorgegebenen Ausbauzieles für Erneuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung dringend geboten. Problematisch sei allerdings, dass den durch Windkraftstromeinspeisung bedingten und regional konzentrierten zunehmenden Netzengpässen kaum Rechnung getragen werde. Die Länderkammer hält den Gesetzentwurf daher insgesamt für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
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