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24.8.2005: Liechtenstein windlife: Fondsgebundene Rentenversicherung investiert in Erneuerbare Energie - neue Pr?mienstruktur

Ein neues Produkt bietet die Creativ Concept Energy GbR in Kooperation mit der Enertrag Management AG an: Liechtenstein windlife ist eine "Fondsgebundene Rentenversicherung" auf Basis des neuen Alterseink?nftegesetzes. Ab einer j?hrlichen Pr?mienzahlung von 10.000 Euro (oder einmalig 100.000 Euro) k?nnen Kapitalanleger Zinsen erwirtschaften und ihr Kapital gleichzeitig im Bereich Erneuerbare Energien arbeiten lassen. Die "CapitalLeben Versicherung AG" investiert die Pr?mien in das Enertrag Windfeld Nadrensee. Es besteht aus 13 Vestas V90-Windkraftanlagen, hat eine mittlere Windgeschwindigkeit von 6,8 Metern pro Sekunde auf Nabenh?he, bietet vier Windgutachten, eine hohe Eigenbeteiligung (drei Millionen Euro) der Enertrag, ein Vollwartungskonzept und weiteres. Der Windpark ist bereits vollst?ndig im Betrieb. Die Laufzeit der Versicherung betr?gt 15 Jahre, der Zinssatz liegt durchschnittlich ?ber die Laufzeit bei 8,7 Prozent pro Jahr.

In der Ansparphase sind alle Ertr?ge laut Boris Cufar vom windlife Team "steuerfrei". In der Auszahlungsphase kann der Anleger gegebenenfalls von g?nstigeren Steuers?tzen profitieren. Der Ertragsanteil, also der Zinsanteil der Rentenzahlung bei einer abgek?rzten Leibrente (z.B. 10 Jahre) liegt laut Cufar bei 12 Prozent. Anhand eines Beispiels rechnet Cufar vor: Bei einer angenommenen j?hrlichen Rentenzahlung von 10.000 Euro bel?uft sich laut Einkommensteuergesetz der j?hrliche Ertragsanteil der Rentenzahlung auf 1.200 Euro (=12%). Dieser Betrag von 1.200 Euro werde dann als "Sonstige Eink?nfte" in der
Steuererkl?rung des Anlegers erfasst und mit dem pers?nlichen Einkommensteuersatz versteuert, so Cufar.
Bei einem Steuersatz von 42% ergebe das eine Gesamtsteuerbelastung von ca. 530 Euro pro Jahr.


Cufar sieht als weitere Vorteile einer Liechtenstein windlife die geringen Abschluss- und Verwaltungskosten (zwei Prozent einmalig und ein Prozent laufende Verwaltungskosten), keine EU-Zinsbesteuerung, ein gesetzlich verankertes Versicherungsgeheimnis und die Tatsache, dass das Versicherungsguthaben nach Liechtensteiner Recht nicht in die Konkursmasse des Anlegers f?llt.
Weder Abschluss noch Ende des Versicherungsvertrags sind gegen?ber deutschen Beh?rden meldepflichtig.

Weitere Infos per eMail an b.cufar@windlife.de
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