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24.6.2004: An der Windkraft scheiden sich die Geister: Petitionen im Osten - Gerichtsurteil im Süden
Die Frage nach dem Für und Wieder der Windenergie erhitzt weiterhin die Gemüter in Deutschland. So berichtete die Zeitung "Der Prignitzer" über zunehmende Widerstände gegen die Errichtung neuer Windkraftanlagen in Brandenburg. Nach Angaben der Vorsitzenden des Petitionsausschusses im Landtag, Marina Marquardt (CDU), würden mehr und mehr Bürger Protestschreiben an das Gremium richten hieß es. Die sogenannten Pendenten klagten darüber, dass sie die Genehmigungsverfahren und Zuständigkeiten bei Entscheidungen über den Bau von Windkraftanlagen kaum noch nachvollziehen könnten. Tatsächlich handele es sich bei den Genehmigungsverfahren um eine komplexe Materie, bestätigte Marquardt laut dem Bericht, das habe auch der Petitionsausschuss festgestellt.
Während im Osten Deutschlands noch gestritten wird, hat im Süden der Republik ein Gericht entschieden: Im hohenlohischen Schöntal dürfen trotz erheblicher Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zwei Windräder aufgestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem ein Investor gegen den für die Genehmigung zuständigen Landkreis Hohenlohe geklagt hatte. Das Gericht machte in seinem Urteilsspruch deutlich, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sehr wohl bestätigt werde. Die Richter stuften aber das Interesse an einer regenerativen Nutzung der Windenergie als höherwertig ein. Zudem handele es sich bei dem Vorhaben nicht um einen "groben Eingriff in das Landschaftsbild".
Bild: Welche Art der Energieerzeugung will der Bürger: mehr Windräder oder Braunkohlekraftwerke?
Während im Osten Deutschlands noch gestritten wird, hat im Süden der Republik ein Gericht entschieden: Im hohenlohischen Schöntal dürfen trotz erheblicher Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zwei Windräder aufgestellt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart, nachdem ein Investor gegen den für die Genehmigung zuständigen Landkreis Hohenlohe geklagt hatte. Das Gericht machte in seinem Urteilsspruch deutlich, dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes sehr wohl bestätigt werde. Die Richter stuften aber das Interesse an einer regenerativen Nutzung der Windenergie als höherwertig ein. Zudem handele es sich bei dem Vorhaben nicht um einen "groben Eingriff in das Landschaftsbild".
Bild: Welche Art der Energieerzeugung will der Bürger: mehr Windräder oder Braunkohlekraftwerke?