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2.4.2004: Aufatmen in der Erneuerbaren Energiebranche: Bundestag beschließt neues EEG
Der Bundestag hat der Novelle der Regierungskoalition zum Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zugestimmt. Das meldet das Bundesumweltministerium. Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin habe das Bundeskabinett am 17. Dezember 2003 einen Regierungsentwurf zur EEG-Novelle vorgelegt, auf dem der Bundestag heute aufgebaut habe, heißt es.
Ziel des EEG sei es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Damit dies gelinge, würden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Die positiven Erfahrungen mit dem EGG in seiner bisherigen Form würden genutzt, um ihren weiteren Ausbau noch effizienter zu gestalten.
Die EEG-Novelle wird nun ein zweites Mal vom Bundesrat behandelt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in Kraft treten.
Ziel des EEG sei es, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung auf mindestens 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 und auf mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2020 zu steigern. Damit dies gelinge, würden die Rahmenbedingungen für die Einspeisung, Übertragung und Verteilung von Strom aus erneuerbaren Energien deutlich verbessert. Die positiven Erfahrungen mit dem EGG in seiner bisherigen Form würden genutzt, um ihren weiteren Ausbau noch effizienter zu gestalten.
Die EEG-Novelle wird nun ein zweites Mal vom Bundesrat behandelt. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz in Kraft treten.