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23.7.2004: Österreich will Ökostromanteil bis 2008 auf 78 Prozent heben - Verstärkter Einsatz von Biomasse und Photovoltaik
Auf einer Pressekonferenz zum Energiebericht 2003 hat die österreichische Bundesregierung erklärt, dass sie Entflechtungs-Vorgaben der EU für die Energiewirtschaft rasch umsetzen werde. Man wolle Mindeststandards für die Netzqualität in der Tarifierung vorgeben und Lücken im Leitungsnetz schließen, so dass Stromüberschüsse im Norden des Landes verlustarm in den Süden transportiert werden könnten.
Zu den Erneuerbaren Energien hieß es, dass Kraftwerke, die diese Energien verwenden, ausgebaut und gleichzeitig die Ökostrom-Ziele effizient und marktkonform erreicht werden sollten. Der Subventionsgrad für Ökostrom solle dabei mittel- bis langfristig reduziert und die Entwicklung zur Marktreife unterstützt werden.
In der Klimapolitik ist eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 13 Prozent im Vergleich zu 1990 bis 2010 die Vorgabe. Als Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, listet der Energiebericht 2003 auf: Erhöhung des Einsatzes von Biomasse bis 2010 um 75 %; Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch um 1 % pro Jahr sowie des Ökostromanteils bis 2008 auf 78,1 %; Förderung biogener Treibstoffe in Analogie zum Ökostrom; Anhebung der Förderung für Photovoltaik; Förderung der Einspeisung von Biogas analog zum Ökostromgesetz und weitere Energieeinsparung bei Bundesgebäuden.
Die österreichische Regierung will außerdem die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die thermische Sanierung im Wohnrecht verbessern. Bei der Neubau- und Sanierungsförderung sollen Qualitätskriterien, einschließlich der Umstellung von Heizungen auf CO2-ärmere bzw. erneuerbare Energieträger zum Tragen kommen. Für die thermische Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand würden Gebäude-Bewirtschaftungspläne mit dem Ziel vorgeschlagen, die Emissionen bis 2005 um 10 % und bis 2010 um 20 % zu senken.
Einzelheiten aus dem Energiebericht:
- Biogas wird unter den erneuerbaren Energieträgern künftig eine Schlüsselrolle spielen. Bei guter Qualität kann es Kraftwerke und Heizkessel versorgen und als Treibstoff dienen. Stammt es heute noch von Deponien und Kläranlagen, könnte es künftig aus Energiepflanzen erzeugt werden, die auf agrarischen Überschussflächen wachsen. 2,5 Mrd. Kubikmeter Erdgasäquivalent könnten hergestellt und 20 % des heimischen Erdgasverbrauchs klimaneutral ersetzt werden
- Der Anteil erneuerbarer Energien an der Strom-Erzeugung soll 2010 insgesamt 78,1 % betragen. Großwasserkraftwerke (mehr als 10 MW) sollen 59,5 % bis 60 %, Kleinwasserkraftwerke (bis 10 MW) 9 % bis 9,5 %, sonstige geförderte Ökostromanlagen 5,5 % bis 6 % und nicht geförderte Anlagen 2,5 % bis 3 % liefern.
- Die Förderung "neuer erneuerbarer Energien" - Biomasse, Biogas und Wind - dient technologischen und ökologischen Zielen. Österreich strebt bei der Verbrennung, Vergärung und Vergasung biogener nachwachsender Rohstoffen die Technologieführerschaft an.
- Grundlagen sind die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und das Ökostromgesetz, das bundeseinheitliche, bis 2015 fixierte Abnahmepreise garantiert.
- Die Energie-Control arbeitet an Herkunftsnachweisen zur besseren Vermarktung von Ökostrom. Das Ökostromgesetz sollen im Hinblick auf das Kyoto-Ziel laufend evaluiert werden und eine Anpassung des Förderlimits bei den Einspeistarifen ab 2005 geprüft werden.
- Technische Innovationen sollen es ermöglichen, mit Gras und pflanzlichen Abfälle Energie zu produzieren. Bei Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse soll die anfallende Abwärme genutzt werden.
Die Autoren des Energieberichts verlangen eine Anhebung des Förderlimits (derzeit 15 MW) für Photovoltaik-Anlagen. Ein "Impulsprogramm Energieholz" soll außerdem dafür sorgen, dass das Holz, das die Bio-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen künftig brauchen, erschwinglich ist. Die Nachfrage nach Energiepflanzen für die Erzeugung von Strom, Wärme und Treibstoffen werde künftig zur Lösung der agrarischen Überschussproblematik beitragen, so der Energiebericht. Voraussetzung seien verstärkte Bemühungen in der Forschung und Entwicklung und bei der Markteinführung.
Zu den Erneuerbaren Energien hieß es, dass Kraftwerke, die diese Energien verwenden, ausgebaut und gleichzeitig die Ökostrom-Ziele effizient und marktkonform erreicht werden sollten. Der Subventionsgrad für Ökostrom solle dabei mittel- bis langfristig reduziert und die Entwicklung zur Marktreife unterstützt werden.
In der Klimapolitik ist eine Reduktion des CO2-Ausstoßes um 13 Prozent im Vergleich zu 1990 bis 2010 die Vorgabe. Als Maßnahmen, mit denen dieses Ziel erreicht werden soll, listet der Energiebericht 2003 auf: Erhöhung des Einsatzes von Biomasse bis 2010 um 75 %; Steigerung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch um 1 % pro Jahr sowie des Ökostromanteils bis 2008 auf 78,1 %; Förderung biogener Treibstoffe in Analogie zum Ökostrom; Anhebung der Förderung für Photovoltaik; Förderung der Einspeisung von Biogas analog zum Ökostromgesetz und weitere Energieeinsparung bei Bundesgebäuden.
Die österreichische Regierung will außerdem die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die thermische Sanierung im Wohnrecht verbessern. Bei der Neubau- und Sanierungsförderung sollen Qualitätskriterien, einschließlich der Umstellung von Heizungen auf CO2-ärmere bzw. erneuerbare Energieträger zum Tragen kommen. Für die thermische Sanierung von Gebäuden der öffentlichen Hand würden Gebäude-Bewirtschaftungspläne mit dem Ziel vorgeschlagen, die Emissionen bis 2005 um 10 % und bis 2010 um 20 % zu senken.
Einzelheiten aus dem Energiebericht:
- Biogas wird unter den erneuerbaren Energieträgern künftig eine Schlüsselrolle spielen. Bei guter Qualität kann es Kraftwerke und Heizkessel versorgen und als Treibstoff dienen. Stammt es heute noch von Deponien und Kläranlagen, könnte es künftig aus Energiepflanzen erzeugt werden, die auf agrarischen Überschussflächen wachsen. 2,5 Mrd. Kubikmeter Erdgasäquivalent könnten hergestellt und 20 % des heimischen Erdgasverbrauchs klimaneutral ersetzt werden
- Der Anteil erneuerbarer Energien an der Strom-Erzeugung soll 2010 insgesamt 78,1 % betragen. Großwasserkraftwerke (mehr als 10 MW) sollen 59,5 % bis 60 %, Kleinwasserkraftwerke (bis 10 MW) 9 % bis 9,5 %, sonstige geförderte Ökostromanlagen 5,5 % bis 6 % und nicht geförderte Anlagen 2,5 % bis 3 % liefern.
- Die Förderung "neuer erneuerbarer Energien" - Biomasse, Biogas und Wind - dient technologischen und ökologischen Zielen. Österreich strebt bei der Verbrennung, Vergärung und Vergasung biogener nachwachsender Rohstoffen die Technologieführerschaft an.
- Grundlagen sind die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energiequellen und das Ökostromgesetz, das bundeseinheitliche, bis 2015 fixierte Abnahmepreise garantiert.
- Die Energie-Control arbeitet an Herkunftsnachweisen zur besseren Vermarktung von Ökostrom. Das Ökostromgesetz sollen im Hinblick auf das Kyoto-Ziel laufend evaluiert werden und eine Anpassung des Förderlimits bei den Einspeistarifen ab 2005 geprüft werden.
- Technische Innovationen sollen es ermöglichen, mit Gras und pflanzlichen Abfälle Energie zu produzieren. Bei Ökostromanlagen auf Basis von fester Biomasse soll die anfallende Abwärme genutzt werden.
Die Autoren des Energieberichts verlangen eine Anhebung des Förderlimits (derzeit 15 MW) für Photovoltaik-Anlagen. Ein "Impulsprogramm Energieholz" soll außerdem dafür sorgen, dass das Holz, das die Bio-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen künftig brauchen, erschwinglich ist. Die Nachfrage nach Energiepflanzen für die Erzeugung von Strom, Wärme und Treibstoffen werde künftig zur Lösung der agrarischen Überschussproblematik beitragen, so der Energiebericht. Voraussetzung seien verstärkte Bemühungen in der Forschung und Entwicklung und bei der Markteinführung.