Erneuerbare Energie

23.6.2003: 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm: Bis Jahresende 300 MW neu installierter Leistung erwartet

Das Programm zur Förderung von Photovoltaikanlagen (100.000 Dächer-Programm) wird nach Angaben der Bundesregierung stark nachgefragt. Bis zum Ende dieses Jahres soll das Programmziel von rund 300 Megawatt (MW) neu installierter Photovoltaik-Leistung erreicht sein. Anträge auf Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens aus dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm können noch bis zum 30.6.2003 bei der KfW gestellt werden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin will die auslaufende Förderung aus dem 100.000 Dächer-Programm durch die vorgesehene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) kompensieren. Das Bundesumweltministerium beabsichtigt, die zukünftige Vergütung für Solarstrom entsprechend anzupassen.

Nach dem Auslaufen des 100.000 Dächer-Programms am 30. Juni können Anträge auf zinsgünstige Darlehen für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen aus dem KfW-Umweltprogramm und dem CO2-Minderungsprogramm (auf Wohngebäuden) der KfW gestellt werden.

Das 100.000 Dächer-Programm fördert Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen, vorwiegend in privaten Haushalten. Mit der Bereitstellung von 25 Millionen Euro allein in diesem Jahr unterstützt die Bundesregierung den Ausbau dieses viel versprechenden erneuerbaren Energieträgers. Seit Programmbeginn im Jahr 1999 wurden Anträge in einem Umfang von 250 MW bewilligt. Das hierzu erforderliche Kreditvolumen beträgt rund 1,3 Milliarden Euro. Gegenwärtig nimmt die KfW täglich rund 300 Anträge mit einem Kreditvolumen von rund 10 Millionen Euro oder einer Leistung von 2 MW entgegen. Im Mai waren es mit 200 Anträgen pro Tag deutlich weniger. Im Mai des Vorjahres betrug der durchschnittliche Antragseingang 60 Anträge pro Tag.

Ziel ist es, mit Hilfe der Nutzung der Solarenergie den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent zu verdoppeln.

Mit der Förderung aus dem 100.000 Dächer-Solarstrom-Programm erhalten Antragsberechtigte zur Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen ab einer Mindestgröße von einem KW Nennleistung ein Darlehen zu einem besonders günstigen Festzinssatz und mit langer Laufzeit. Die Zinsverbilligungen werden aus Mitteln des Bundesumweltministeriums und der KfW, welche auch mit der Abwicklung des Programms befasst ist, getragen. Der Zinssatz von derzeit 1,91 Prozent p.a. (effektiv) und die im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gesetzlich geregelte Abnahmeverpflichtung des aus Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms durch die Energieversorgungsunternehmen führte zu einer ständig steigenden Nachfrage.
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