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23.3.2005: Initiatorin verschiebt Butendieck-Kapitalerh?hung - Um Generalunternehmervertrag wird noch gerungen, Gemeinde Sylt stellt sich bei Kabeltrasse quer
Die Initiatorin des norddeutschen Offshore-Windparks Butendieck, die Offshore-B?rger-Windpark Butendiek GmbH & Co. KG, plant die Errichtung eines Offshore-Windparks mit 80 Anlagen zu je 3 MegaWatt Nennleistung 34 km westlich der Nordseeinsel Sylt. Wie das Unternehmen aktuell mitteilt, muss es für die Finanzierung einen Generalunternehmer finden, der für den Bau und Betrieb des Windparks Butendiek incl. aller Kabel, Fundamente und Umspannwerke die Gesamtverantwortung ?bernimmt. Mit Vestas, dem Lieferanten des wichtigsten Gewerkes, der 80 WEAs, verhandle man ?ber einen entsprechenden Generalunternehmervertrag (GU-Vertrag). In K?rze solle feststehen, ob und zu welchen Konditionen Vestas, die finanzierenden Banken und Butendiek die Anforderungen an den GU-Vertrag erf?llen. Die Berater der KfW und der HSH-Nordbank, mit denen weitere Verhandlungen stattgefunden h?tten, seien "st?ndig in die Vertragsverhandlungen, die Erstellung des technischen Konzeptes, die Beurteilung der Versicherbarkeit etc. eingebunden".
Ein Problem stellt laut der Initiatorin die Ablehnung einer Kabeltrasse durch die Gemeinde Sylt-Ost dar. Dieser Antrag sei im Dezember 2004 durch die Gemeindevertretung ohne Begr?ndung abgelehnt worden. Butendiek habe jedoch einen Rechtsanspruch auf die Gestattung, die Gemeinde begehe "einen klaren Rechtsbruch". Die gesamte Kabeltrasse m?sse vom Umweltministerium der Landesregierung Schleswig-Holstein (Landtrasse und Wattenmeer) und dem Bundesamt für Seeschifffahrt für Hydrografie in Hamburg (Offshore-Bereich in der Ausschlie?lichen Wirtschaftszone) genehmigt werden. Das k?nne nur geschehen, wenn die Gestattungsvertr?ge unter anderem mit Sylt vorl?gen. Sollte durch diese Entscheidung ein Zeitverzug entstehen und dadurch einen wirtschaftlicher Schaden entstehen, werde die Gemeinde Sylt-Ost schadenersatzpflichtig. Man hoffe aber noch "auf Einsicht der Gemeindevertreter". Die urspr?nglich für das 1. Halbjahr 2005 angestrebte Kapitalerh?hung musse die Initiatorin aufgrund der Verz?gerung bei der Kabeltrasse und der noch laufenden GU-Verhandlungen auf die Zeit nach den Sommerferien 2005 verschieben.
Bildhinweis: Vestas lieferte aich für den Offshore-Windpark vor Horns Rev die Turbinen / Quelle: Unternehmen
Ein Problem stellt laut der Initiatorin die Ablehnung einer Kabeltrasse durch die Gemeinde Sylt-Ost dar. Dieser Antrag sei im Dezember 2004 durch die Gemeindevertretung ohne Begr?ndung abgelehnt worden. Butendiek habe jedoch einen Rechtsanspruch auf die Gestattung, die Gemeinde begehe "einen klaren Rechtsbruch". Die gesamte Kabeltrasse m?sse vom Umweltministerium der Landesregierung Schleswig-Holstein (Landtrasse und Wattenmeer) und dem Bundesamt für Seeschifffahrt für Hydrografie in Hamburg (Offshore-Bereich in der Ausschlie?lichen Wirtschaftszone) genehmigt werden. Das k?nne nur geschehen, wenn die Gestattungsvertr?ge unter anderem mit Sylt vorl?gen. Sollte durch diese Entscheidung ein Zeitverzug entstehen und dadurch einen wirtschaftlicher Schaden entstehen, werde die Gemeinde Sylt-Ost schadenersatzpflichtig. Man hoffe aber noch "auf Einsicht der Gemeindevertreter". Die urspr?nglich für das 1. Halbjahr 2005 angestrebte Kapitalerh?hung musse die Initiatorin aufgrund der Verz?gerung bei der Kabeltrasse und der noch laufenden GU-Verhandlungen auf die Zeit nach den Sommerferien 2005 verschieben.
Bildhinweis: Vestas lieferte aich für den Offshore-Windpark vor Horns Rev die Turbinen / Quelle: Unternehmen