Erneuerbare Energie

23.1.2004: Härtefallregelung des EEG begünstigt mehr Unternehmen als zuvor

Die Härtefallregelung im Gesetzentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begünstigt eine größere Zahl von Unternehmen als bisher. Das teilt die Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU mit. Dem Gesetzentwurf zufolge würden die Grenzen für Unternehmer deutlich reduziert, heißt es. Die Mindestabnahmemenge werde von 100 auf 10 Gigawattstunden gekürzt und das Verhältnis der Stromkosten zur Bruttowertschöpfung von 20 auf 15 Prozent verringert. Somit sei ein tragfähiger Kompromiss zwischen den Interessen der besonders stromintensiven Unternehmen einerseits und denen der kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie der Haushalte andererseits gefunden worden.

Im Rahmen der Gesamtnovelle des EEG werde darüber hinaus die zeitliche Befristung der Härtefallregelung für stromintensive Unternehmen aufgehoben, erklärt die Regierung weiter. Zur bisherigen Härtefallregelung heißt es, bisher seien 40 Anträge von stromintensiven Unternehmen positiv beschieden worden. Ein Antrag sei abgelehnt und drei Anträge zurückgenommen worden. Im Rahmen der positiven Entscheidungen über die Anträge zur Anwendung der Härtefallregelung würden die Unternehmen um rund 84 Millionen Euro entlastet.

Die positiven Bescheide ergingen den Angaben zufolge an jeweils dreizehn Unternehmen der chemischen- und der Stahlindustrie, acht der Metallindustrie und zwei der Papierbranche und der Zementindustrie. Laut der Mitteilung prognostiziert der Verband der Netzbetreiber für das vergangene Jahr eine Gesamteinspeisung an EEG-Strom von etwas mehr als 29.000 Kilowattstunden und eine durchschnittliche Vergütung von 8,91 Cent pro Kilowattstunde, was einem Gesamtvolumen von rund 2,6 Milliarden Euro entspreche. Die Regierung erläutert weiter, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setze fünf Mitarbeiter für die Bearbeitung der Anträge ein. Nach der Erweiterung der Härtefallklausel sei künftig mit einem höheren Antragsvolumen zu rechnen. Die Verwaltungskosten der Behörde beziffert die Regierung nach einer vorläufigen Berechnung auf etwa 130.000 Euro.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x