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2.12.2003: Umweltministerium nimmt Windkraft gegen ARD-Magazine in Schutz
Das Bundesumweltministerium (BMU) reagiert auf eine Reihe von Beiträgen in den Magazinen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die sich in den vergangenen Wochen sehr negativ über die Windkraft geäußert haben. So hat "Plusminus" über angebliche Kosten und Belastungen durch "Windenergie" berichtet. Grundstücke verlören durch "benachbarte Windräder" an Wert, hieß es im Fernsehmagazin des Bayerischen Rundfunks am 25. November.
Der Film habe völlig offen gelassen, wie eng die Nachbarschaft der Windräder zu dem Wohnhaus einer im Film genannten Familie tatsächlich seien, kritisiert das BMU in einer Presseerklärung. Es seien nur Kühe zu sehen gewesen, die vom Schatten rotierender Windräder offensichtlich unbeeindruckt weideten. Ebenso wenig werde die Äußerung der Grundstückseigentümerin belegt, der Rotor-Lärm sei so laut, dass man im Haus nachts nicht bei offenem Fenster schlafen könne.
Die Auswirkung Lärm hänge vor allem von der Standortwahl ab. Vor Ort seien geeignete Standorte auszuweisen, heißt es. Das Ministerium räumt vor allem in der Frühphase der Windkraftentwicklung von Seiten der örtlichen Genehmigungsbehörden "in manchen Fällen Versäumnisse" ein. Das Ministerium attestiert dem Magazin Plusminus unredlich zu sein, wenn es solche Beispiele verallgemeinere.
Weiter hatte Plusminus kritisiert, dass sich der Wert von Immobilien mindere, wenn in ihrer Nähe Windturbinen aufgestellt würden. "Teilenteignung" lautete das Urteil des Wirtschaftmagazins. Eine allgemeingültige Aussage, ob überhaupt Wertminderungen durch Windenergieanlagen verursacht werden und wie hoch diese gegebenenfalls sind, lasse sich nicht treffen, argumentiert dagegen das Ministerium. In der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte seien bisher alle diesbezüglichen Klagen gegen Baugenehmigungen für Windkraftanlagen gescheitert. Deshalb ist der von "Plusminus" erhobene Vorwurf der "Teil-Enteignung" absurd.
Gegen die Behauptung der bayerischen Fernsehjournalisten, Windkraftanlagen störten den Tourismus, führt das BMU eine Studie des SOKO-Instituts für Sozialforschung und Kommunikation in Bielefeld ins Feld. Demnach werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen als weniger störend empfunden als andere Störungen: Drei Viertel der Befragten empfanden zum Beispiel Atom- und Kohlekraftwerke als störend, knapp 65 Prozent mochten Fabrikschornsteine nicht und 41 Prozent hielten Hochspannungsleitungen für störend. Nur 27 Prozent der Befragten rieben sich an Windkraftanlagen.
Zuletzt wehrt sich das Ministerium gegen die Behauptung von Plusminus, Windkraft sei zu teuer. "Verbraucher und Steuerzahler tragen einen Großteil der Kosten", hieß es im Fernsehmagazin-Beitrag. Kolportiert wurde im Beitrag die Position der Stromkonzerne, die ihre angekündigten Preiserhöhungen um 15 Prozent maßgeblich mit den Mehrbelastungen durch das EEG begründen. "Diese Begründung ist jedoch unhaltbar", sagt dagegen das Ministerium. Die wesentlichen Preissteigerungen seien auf einen allgemeinen Anstieg der Stromkosten an den Strombörsen sowie auf die hohen Netznutzungsentgelte zurückzuführen. "Auch der fehlende Wettbewerb im Netzbetrieb verursacht höhere Kosten." Hier vertröstet das Ministerium die Verbraucher auf 2004, wenn die Wettbewerbsbehörde für den Strommarkt ihre Arbeit aufnimmt.
Der Film habe völlig offen gelassen, wie eng die Nachbarschaft der Windräder zu dem Wohnhaus einer im Film genannten Familie tatsächlich seien, kritisiert das BMU in einer Presseerklärung. Es seien nur Kühe zu sehen gewesen, die vom Schatten rotierender Windräder offensichtlich unbeeindruckt weideten. Ebenso wenig werde die Äußerung der Grundstückseigentümerin belegt, der Rotor-Lärm sei so laut, dass man im Haus nachts nicht bei offenem Fenster schlafen könne.
Die Auswirkung Lärm hänge vor allem von der Standortwahl ab. Vor Ort seien geeignete Standorte auszuweisen, heißt es. Das Ministerium räumt vor allem in der Frühphase der Windkraftentwicklung von Seiten der örtlichen Genehmigungsbehörden "in manchen Fällen Versäumnisse" ein. Das Ministerium attestiert dem Magazin Plusminus unredlich zu sein, wenn es solche Beispiele verallgemeinere.
Weiter hatte Plusminus kritisiert, dass sich der Wert von Immobilien mindere, wenn in ihrer Nähe Windturbinen aufgestellt würden. "Teilenteignung" lautete das Urteil des Wirtschaftmagazins. Eine allgemeingültige Aussage, ob überhaupt Wertminderungen durch Windenergieanlagen verursacht werden und wie hoch diese gegebenenfalls sind, lasse sich nicht treffen, argumentiert dagegen das Ministerium. In der Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte seien bisher alle diesbezüglichen Klagen gegen Baugenehmigungen für Windkraftanlagen gescheitert. Deshalb ist der von "Plusminus" erhobene Vorwurf der "Teil-Enteignung" absurd.
Gegen die Behauptung der bayerischen Fernsehjournalisten, Windkraftanlagen störten den Tourismus, führt das BMU eine Studie des SOKO-Instituts für Sozialforschung und Kommunikation in Bielefeld ins Feld. Demnach werden die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch Windenergieanlagen als weniger störend empfunden als andere Störungen: Drei Viertel der Befragten empfanden zum Beispiel Atom- und Kohlekraftwerke als störend, knapp 65 Prozent mochten Fabrikschornsteine nicht und 41 Prozent hielten Hochspannungsleitungen für störend. Nur 27 Prozent der Befragten rieben sich an Windkraftanlagen.
Zuletzt wehrt sich das Ministerium gegen die Behauptung von Plusminus, Windkraft sei zu teuer. "Verbraucher und Steuerzahler tragen einen Großteil der Kosten", hieß es im Fernsehmagazin-Beitrag. Kolportiert wurde im Beitrag die Position der Stromkonzerne, die ihre angekündigten Preiserhöhungen um 15 Prozent maßgeblich mit den Mehrbelastungen durch das EEG begründen. "Diese Begründung ist jedoch unhaltbar", sagt dagegen das Ministerium. Die wesentlichen Preissteigerungen seien auf einen allgemeinen Anstieg der Stromkosten an den Strombörsen sowie auf die hohen Netznutzungsentgelte zurückzuführen. "Auch der fehlende Wettbewerb im Netzbetrieb verursacht höhere Kosten." Hier vertröstet das Ministerium die Verbraucher auf 2004, wenn die Wettbewerbsbehörde für den Strommarkt ihre Arbeit aufnimmt.