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20.3.2008: Geschlossene Fonds-News: Ring frei für die zweite Runde – Rechtsstreit zwischen Green Energy AG und Finanzjournalisten geht in die nächste Instanz
Der Streit zwischen dem Anbieter von Geothermiefonds Green Energy AG und dem Berliner Finanz-Informationsdienst fondstelegramm geht in die nächste Runde. Wie das fondstelegramm meldete, hat das Landgericht Berlin am 26. Februar den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, die die Green Energy Emissionshaus AG am 24. September vergangenen Jahres gegen Stefan Loipfinger und den Welther Verlag erwirkt hatte. Unter dem Titel „Bei Green Energy geht es heiß her“ hatte das fondstelegramm demnach über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen Green Energy berichtet. Das Unternehmen mit Sitz in Hannover habe sich gegen den Beitrag gewehrt und über die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Mettenheim Gautier eine einstweilige Verfügung erwirkt, so das fondstelegramm weiter. Dabei hätten die Kläger argumentiert, der Bericht enthalte „zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen“, betreibe Schmähkritik, unzulässige Verdachtsberichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren und rufe zum Boykott auf.
Nach Darstellung des fondstelegramm hat das Landgericht Berlin den Antrag der Green Energy nun vollumfänglich zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung werde das öffentliche Interesse an einer transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und einem effektiven Anlegerschutz betont sowie die Korrektheit der Berichterstattung bestätigt.
ECOreporter.de fragte bei Green Energy in Hannover nach, wie man sich dort zu dem Vorgang stellt. Das Unternehmen teilte daraufhin mit, dass man gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin in Berufung gehen werde, die vor knapp einem halben Jahr erwirkte einstweilige Verfügung aufzuheben. „Wir sind damals diesen Schritt gegangen, um unsere Reputation zu wahren und laufende Projekte von Green Energy nicht zu gefährden“, sagt Vorstand Dr. Michael Matthias. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Gericht jetzt keinen der von uns angeführten Gründe mehr als gerechtfertigt ansieht. Wir halten unsere Kritikpunkte aufrecht und legen deshalb Berufung gegen das Urteil vom 26. Februar 2008 ein.“
Lesen Sie zum Streit um die Geothermiefonds der Green Energy auch unseren Bericht vom 16. September 2007: Starke Nerven gefragt - Wie ein Streit die Medien erfreut, ein Projekt verzögert und den Anlegern schadet.
Nach Darstellung des fondstelegramm hat das Landgericht Berlin den Antrag der Green Energy nun vollumfänglich zurückgewiesen. In der Urteilsbegründung werde das öffentliche Interesse an einer transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und einem effektiven Anlegerschutz betont sowie die Korrektheit der Berichterstattung bestätigt.
ECOreporter.de fragte bei Green Energy in Hannover nach, wie man sich dort zu dem Vorgang stellt. Das Unternehmen teilte daraufhin mit, dass man gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin in Berufung gehen werde, die vor knapp einem halben Jahr erwirkte einstweilige Verfügung aufzuheben. „Wir sind damals diesen Schritt gegangen, um unsere Reputation zu wahren und laufende Projekte von Green Energy nicht zu gefährden“, sagt Vorstand Dr. Michael Matthias. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum das Gericht jetzt keinen der von uns angeführten Gründe mehr als gerechtfertigt ansieht. Wir halten unsere Kritikpunkte aufrecht und legen deshalb Berufung gegen das Urteil vom 26. Februar 2008 ein.“
Lesen Sie zum Streit um die Geothermiefonds der Green Energy auch unseren Bericht vom 16. September 2007: Starke Nerven gefragt - Wie ein Streit die Medien erfreut, ein Projekt verzögert und den Anlegern schadet.