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2011 Rekordjahr der Solarstromproduktion - Kleinstanlagen ab 2012 fernsteuerbar
In Deutschland wurde 2011 so viel Sonnenstrom produziert wie noch nie. Die Solaranlagen in Deutschland produzierten 2011 mehr als 18 Milliarden Kilowattstunden Strom. Das sei 60 Prozent mehr als noch im Vorjahr und entspreche dem Stromverbbrauch Thüringens, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) mit. Mit dieser Menge könnte der Verbrauch von 5,1 Millionen Haushalten ein Jahr lang gedeckt werden, so der der Branchenverband weiter. Auch die Solarwärme-Nutzung legte 2011 nach Verbandsangaben deutlich zu.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Nachfrage seien die deutlich gestiegenen Preise für Öl und Gas sowie stark sinkende Kosten für Solartechnik. So habe sich der Preis für voll betriebsfähige Photovoltaikanlagen seit 2007 mehr als halbiert, wobei allerdings auch die Vergütungssätze für den ins Stromnetz eingespeisten Sonnenstrom immer weiter gekappt wurden.
Zum 1. Januar 2012 sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus neu installierten Photovoltaikanlagen erneut um 15 Prozent. Zur Jahresmitte erwartet der BSW Solar eine neuerliche Absenkung um bis zu neun Prozent. Dies lege dieim Sommer 2011 beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fest.
Die neuen Einspeisevergütungen für Solaranlagen in Deutschland
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)
* Unter Konversionsflächen werden nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG gewerblich, industriell, militärisch und öffentlich genutzte Areale wie Straßen, öffentliche Plätze, Museen, Schulen oder Bibliotheken gefasst.
Neue Kleinstsolaranlagen ab 2012 per Gesetz fernregulierbar
Zudem wurde das EEG-Vergütungstarifsystem für Sonnenstrom zum Jahreswechsel weiter ausdifferenziert. Neue kleine Solaranlagen mit Leistungskapaziztäten unter 100 Kilowatt (kW) müssen dann durch den Netzbetreiber fernlenkbar sein. Das bedeutet, diese Anlagen werden gemäß Paragraph 6 des neuen EEG per Gesetz mit einer Fernlenktechnologie bestückt, die es dem Netzbetreiber erlaubt, die Einspeiseleistung bei Bedarf zu drosseln.
Betreiber von neu installierter Kleinstanlagen unter 30 KW Leistungskapazität haben als Alternative zur Fernlenkung noch die Möglichkeit, dass die tatsächliche Leistung Ihrer Anlagen am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent ihrer Leistungskapazität gedrosselt werden. Weiterhin sieht das EEG eine Nachrüstungspflicht für alle Kleinstanlagen bis 100 KW Kapazität bis zum Jahr 2014 vor.
Ziel dieser Drosselung ist laut EEG die Netzsicherheit zu Gewährleisten und kurzfristige Netzengpässe zu vermeiden. Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass die Drosselung größerer Anlagen im Fall der Fälle Vorrang haben soll.
Der BSW-Solar weist darauf hin, dass die technische Umsetzung dieser neuen Vorgaben in vielen Fällen noch gar nicht möglich sei. Zudem werde die Drosselung bei Kleinanlagen in vielen Netzen mittel- bis langfristig gar nicht notwendig sein, weil der dezentral erzeugte Strom vor Ort verbraucht werden könne. Unter www.solarwirtschaft.de/einspeisemanagement gibt der Branchenverband detaillierte Tipps und Handlungsempfehlungen, um Kleinstsolaranlagen-Betreiber vor möglicherweise unnötigen Investitionen zu bewahren.
Ein wesentlicher Grund für die hohe Nachfrage seien die deutlich gestiegenen Preise für Öl und Gas sowie stark sinkende Kosten für Solartechnik. So habe sich der Preis für voll betriebsfähige Photovoltaikanlagen seit 2007 mehr als halbiert, wobei allerdings auch die Vergütungssätze für den ins Stromnetz eingespeisten Sonnenstrom immer weiter gekappt wurden.
Zum 1. Januar 2012 sinkt die Einspeisevergütung für Strom aus neu installierten Photovoltaikanlagen erneut um 15 Prozent. Zur Jahresmitte erwartet der BSW Solar eine neuerliche Absenkung um bis zu neun Prozent. Dies lege dieim Sommer 2011 beschlossene Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) fest.
Die neuen Einspeisevergütungen für Solaranlagen in Deutschland
Größe der Photovoltaikanlage | Einspeisetarif(ab Januar 2012) |
Gebäudeanlagen bis 30 kWp | 24,43 Cent / kWh |
Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 23,23 Cent / kWh |
Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 21,98 Cent / kWh |
Gebäudeanlagen ab 1.000 kWp | 18,33 Cent / kWh |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen bis 30 kWp | Vergütung 12,43 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 8,05 Cent / kWh |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 30 kWp | 11,23 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 6,85 Cent / kWh |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 100 kWp | 9,98 Cent / kWh für Strommengen über 30 % Direktverbrauch, sonst 5,6 Cent je kWh |
Direktverbrauch Gebäudeanlagen ab 500 kWp | keine Vergütung |
Freiflächenanlagen | 17,94 Cent/ kWh |
Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen* | 18,76 Cent / kWh |
Freiflächenanlagen auf Ackerland | Keine Vergütung |
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar)
* Unter Konversionsflächen werden nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 EEG gewerblich, industriell, militärisch und öffentlich genutzte Areale wie Straßen, öffentliche Plätze, Museen, Schulen oder Bibliotheken gefasst.
Neue Kleinstsolaranlagen ab 2012 per Gesetz fernregulierbar
Zudem wurde das EEG-Vergütungstarifsystem für Sonnenstrom zum Jahreswechsel weiter ausdifferenziert. Neue kleine Solaranlagen mit Leistungskapaziztäten unter 100 Kilowatt (kW) müssen dann durch den Netzbetreiber fernlenkbar sein. Das bedeutet, diese Anlagen werden gemäß Paragraph 6 des neuen EEG per Gesetz mit einer Fernlenktechnologie bestückt, die es dem Netzbetreiber erlaubt, die Einspeiseleistung bei Bedarf zu drosseln.
Betreiber von neu installierter Kleinstanlagen unter 30 KW Leistungskapazität haben als Alternative zur Fernlenkung noch die Möglichkeit, dass die tatsächliche Leistung Ihrer Anlagen am Netzverknüpfungspunkt auf 70 Prozent ihrer Leistungskapazität gedrosselt werden. Weiterhin sieht das EEG eine Nachrüstungspflicht für alle Kleinstanlagen bis 100 KW Kapazität bis zum Jahr 2014 vor.
Ziel dieser Drosselung ist laut EEG die Netzsicherheit zu Gewährleisten und kurzfristige Netzengpässe zu vermeiden. Das Gesetz sieht allerdings auch vor, dass die Drosselung größerer Anlagen im Fall der Fälle Vorrang haben soll.
Der BSW-Solar weist darauf hin, dass die technische Umsetzung dieser neuen Vorgaben in vielen Fällen noch gar nicht möglich sei. Zudem werde die Drosselung bei Kleinanlagen in vielen Netzen mittel- bis langfristig gar nicht notwendig sein, weil der dezentral erzeugte Strom vor Ort verbraucht werden könne. Unter www.solarwirtschaft.de/einspeisemanagement gibt der Branchenverband detaillierte Tipps und Handlungsempfehlungen, um Kleinstsolaranlagen-Betreiber vor möglicherweise unnötigen Investitionen zu bewahren.