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19.3.2007: Schweiz will kostendeckende Einspeisevergütung für Erneuerbare Energien einführen - Begrenzung der Photovoltaik-Förderung
In dieser Woche soll eine kostendeckende Einspeisevergütung für alle erneuerbaren Energien in der Schweiz beschlossen werden. Erfolgt nach der Zustimmung durch den Ständerat für die Neuerungen im Eidgenössischen Energiegesetz dann auch die Verabschiedung durch das Parlament wird damit in der Schweiz erstmals eine kostendeckende Vergütung (KV) für die Einspeisung von erneuerbaren Energien eingeführt. Darauf weist der Europressedienst in einem Bericht hin. Damit würde die bisherige Regelung der 15 Rappen Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) abgelöst, die für überschüssigen, dezentral produzierten Strom besteht. Die geplante Vergütung gilt für Wasserkraftwerke bis zehn Megawatt, für Photovoltaik, Bioenergie, Geothermie und Windenergie. Die Einspeisehöhe ist nicht festgelegt, sondern richtet sich nach den Gestehungskosten von Referenzanlagen. Marktteilnehmer gehen laut dem Bericht davon aus, dass die Vergütungshöhe vergleichbar mit der deutschen Vergütung sein wird.
Wie der Europressedienst weiter ausführt, ist die Photovoltaik-Förderung nach der neuen Regelung in zweifacher Hinsicht gedeckelt. Erstens: Die Gesamtkosten der Vergütungspflicht für alle erneuerbaren Energien dürfen nicht mehr als 0,6 Rappen/kWh (zirka 0,4 Euro-Cent) des Gesamtelektrizitätsverbrauchs in der Schweiz ausmachen. Angesichts dessen würde die zur Verfügung stehende Fördermenge für die erneuerbaren Energien in der Schweiz bei rund 300 Millionen Franken liegen. Zweitens: Der Umfang der Photovoltaikförderung liegt, abhängig vom Marktpreis, zwischen fünf und 20 Prozent der Gesamtfördermenge. Liegen die Gestehungskosten bei mehr als 50 Rappen über dem Marktpreis, beträgt die Deckelung fünf Prozent. Dies sind etwa 15 Millionen Franken. Sie steigt auf zehn beziehungsweise 20 Prozent, wenn die Gestehungskosten auf 40 bis 50 Rappen bzw. unter 40 Rappen sinken. Je günstiger also der Solarstrom, desto höher die zur Verfügung stehende Fördermenge. Die KV soll nach Gesetzestext unter Berücksichtigung der Amortisationszeit einer Referenzanlage festgelegt werden. Experten gehen von Verträgen für rund 20 Jahre aus.
Noch 2006 hatte sich die ständerätliche Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (UREK) dafür ausgesprochen, Photovoltaik von der kostendeckenden Einspeisevergütung auszuschließen. Sie war damit auf starke Kritik gestoßen. Die Meinungen zu dem jetzigen Gesetzesvorhaben sind geteilt. Der Schweizer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar bemängelt zwar, dass die Mittel zu knapp bemessen seien und somit nicht alle Solarstromproduzenten von der Regelung profitieren könnten. Er feiert die neue Vergütung aber dennoch als "Meilenstein für die Solarenergie in der Schweiz". Eric Nussbaumer, Geschäftsleiter der Schweizer ADEV Solarstrom AG, kritisiert: "Aktuell gibt es zirka 20 bis 25 Megawatt, mit der ersten Stufe (fünf Prozent) kann eine Verdopplung der bisherigen Kapazität erreicht werden. Das ist eine mickrige Lösung für das reichste Land der Welt. Daneben eine ungedeckelte Vergütung für Geothermie einzuführen, ist realitätsfremd."
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes soll dem Europressedienst zufolge in den nächsten Monaten in einer Verordnung erfolgen. Für Ende April hat die Regierung das erste Treffen mit Branchenvertretern einberaumt. Am 1. Januar 2008 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Das schweizerische Engagement für erneuerbare Energien rührt neben Klimaschutzanstrengungen auch von der energiepolitischen Situation des Landes denn die Schweiz steht vor einer Stromlücke. 2005 verbrauchte das Land erstmals mehr Strom als es produzierte. 2020 müssen die ersten Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters vom Netz genommen werden, zeitgleich laufen langfristige Strombezugsverträge mit Frankreich aus. Die schweizer Regierung setzt für die Zukunft bisher auf Atomenergie und Wasserkraft. 58 Prozent der Stromproduktion stammten 2005 aus erneuerbaren Energien, wovon bislang 97 Prozent aus Wasserkraft stammt. Die Solarenergie trägt unter den erneuerbaren Energien mit 1,7 Prozent zur Stromproduktion bei.
Bildhinweis: Solarpark Dimbach / Quelle: ECOreporter.de
Wie der Europressedienst weiter ausführt, ist die Photovoltaik-Förderung nach der neuen Regelung in zweifacher Hinsicht gedeckelt. Erstens: Die Gesamtkosten der Vergütungspflicht für alle erneuerbaren Energien dürfen nicht mehr als 0,6 Rappen/kWh (zirka 0,4 Euro-Cent) des Gesamtelektrizitätsverbrauchs in der Schweiz ausmachen. Angesichts dessen würde die zur Verfügung stehende Fördermenge für die erneuerbaren Energien in der Schweiz bei rund 300 Millionen Franken liegen. Zweitens: Der Umfang der Photovoltaikförderung liegt, abhängig vom Marktpreis, zwischen fünf und 20 Prozent der Gesamtfördermenge. Liegen die Gestehungskosten bei mehr als 50 Rappen über dem Marktpreis, beträgt die Deckelung fünf Prozent. Dies sind etwa 15 Millionen Franken. Sie steigt auf zehn beziehungsweise 20 Prozent, wenn die Gestehungskosten auf 40 bis 50 Rappen bzw. unter 40 Rappen sinken. Je günstiger also der Solarstrom, desto höher die zur Verfügung stehende Fördermenge. Die KV soll nach Gesetzestext unter Berücksichtigung der Amortisationszeit einer Referenzanlage festgelegt werden. Experten gehen von Verträgen für rund 20 Jahre aus.
Noch 2006 hatte sich die ständerätliche Umwelt-, Raumplanungs- und Energiekommission (UREK) dafür ausgesprochen, Photovoltaik von der kostendeckenden Einspeisevergütung auszuschließen. Sie war damit auf starke Kritik gestoßen. Die Meinungen zu dem jetzigen Gesetzesvorhaben sind geteilt. Der Schweizer Fachverband für Sonnenenergie Swissolar bemängelt zwar, dass die Mittel zu knapp bemessen seien und somit nicht alle Solarstromproduzenten von der Regelung profitieren könnten. Er feiert die neue Vergütung aber dennoch als "Meilenstein für die Solarenergie in der Schweiz". Eric Nussbaumer, Geschäftsleiter der Schweizer ADEV Solarstrom AG, kritisiert: "Aktuell gibt es zirka 20 bis 25 Megawatt, mit der ersten Stufe (fünf Prozent) kann eine Verdopplung der bisherigen Kapazität erreicht werden. Das ist eine mickrige Lösung für das reichste Land der Welt. Daneben eine ungedeckelte Vergütung für Geothermie einzuführen, ist realitätsfremd."
Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes soll dem Europressedienst zufolge in den nächsten Monaten in einer Verordnung erfolgen. Für Ende April hat die Regierung das erste Treffen mit Branchenvertretern einberaumt. Am 1. Januar 2008 soll die Verordnung dann in Kraft treten. Das schweizerische Engagement für erneuerbare Energien rührt neben Klimaschutzanstrengungen auch von der energiepolitischen Situation des Landes denn die Schweiz steht vor einer Stromlücke. 2005 verbrauchte das Land erstmals mehr Strom als es produzierte. 2020 müssen die ersten Kernkraftwerke aufgrund ihres Alters vom Netz genommen werden, zeitgleich laufen langfristige Strombezugsverträge mit Frankreich aus. Die schweizer Regierung setzt für die Zukunft bisher auf Atomenergie und Wasserkraft. 58 Prozent der Stromproduktion stammten 2005 aus erneuerbaren Energien, wovon bislang 97 Prozent aus Wasserkraft stammt. Die Solarenergie trägt unter den erneuerbaren Energien mit 1,7 Prozent zur Stromproduktion bei.
Bildhinweis: Solarpark Dimbach / Quelle: ECOreporter.de