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16.2.2004: Bundesrat kritisiert Neuregelungen des Rechts der Erneuerbaren Energien
Der Bundesrat kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien. Das Gremium teilte in einer Stellungnahme mit, dass der Gesetzentwurf überarbeitungsbedürftig sei. Der Entwurf trage insbesondere den Problemen der zunehmenden Netzengpässe kaum Rechnung. Die Netzengpässe seien vor allem durch die Windkraftstromeinspeisung bedingt.
Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels des Anteils Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch ist. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.
Auch will der Bundesrat im weiteren Verfahren für die EEG-Förderung von Windkraftanlagen anstelle gesetzlich festgelegter Einspeise-Vergütungssätze ein Ausschreibungsverfahren einführen. Dabei sollten jährliche am EEG-Ausbauziel orientierte Zubauleistungen an Windkraft, differenziert nach Offshore- und Onshore-Anlagen, ausgeschrieben werden. Berücksichtigung sollten die Anlagenprojekte mit den günstigsten Angeboten an Einspeisevergütungen finden. Damit sollten auf marktwirtschaftliche Weise Anreize zu Effizienzverbesserung und Kostensenkung gegeben werden. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollten außerdem angehoben werden.
Der Bundesrat kritisiert ferner, dass die Festlegung eines zweiten Ausbauziels des Anteils Erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 unter Berücksichtigung energiewirtschaftlicher Aspekte unrealistisch ist. Bereits die Zielerreichung von 12,5 Prozent bis zum Jahr 2010 erfordere erhebliche technische und finanzielle Anstrengungen.
Auch will der Bundesrat im weiteren Verfahren für die EEG-Förderung von Windkraftanlagen anstelle gesetzlich festgelegter Einspeise-Vergütungssätze ein Ausschreibungsverfahren einführen. Dabei sollten jährliche am EEG-Ausbauziel orientierte Zubauleistungen an Windkraft, differenziert nach Offshore- und Onshore-Anlagen, ausgeschrieben werden. Berücksichtigung sollten die Anlagenprojekte mit den günstigsten Angeboten an Einspeisevergütungen finden. Damit sollten auf marktwirtschaftliche Weise Anreize zu Effizienzverbesserung und Kostensenkung gegeben werden. Die Vergütungssätze für Strom aus Biomasseanlagen sollten außerdem angehoben werden.