Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
15.3.2008: Erneuerbare Energien: EU-Kommission genehmigt italienische Beihilferegelung zur Förderung von Biodiesel
Die Europäische Kommission hat eine Steuerermäßigung Italiens zur Förderung der Herstellung und Nutzung von Biodiesel nach den EG-Beihilfevorschriften genehmigt. Wie das Gremium mit Sitz in Brüssel bekannt gab, sieht die Maßnahme die Änderung und Verlängerung einer genehmigten Vorläuferregelung sowie eine Lieferpflicht für Biokraftstoffe vor. Lieferpflicht und Steuerermäßigung habe es noch nie gemeinsam gegeben, und es sei gegenwärtig nicht abzusehen, wie sich dies auf dem Markt auswirken werde. Trotz dieser Unwägbarkeiten bestehe nicht die Gefahr einer Überkompensation, da die geplante Steuerermäßigung nur für einen Teil des gelieferten Biodiesels gelten und nur einen Teil der Produktionskostendifferenz abdecken solle. Daher sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist.
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Beihilfen, mit denen Biodiesel gefördert wird, ohne dass den Lieferanten ein übermäßiger Ausgleich gewährt wird, genehmige ich gern. Damit kommt Italien der Erfüllung der EU-Ziele im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor einen Schritt näher.“
Wie es weiter heißt, sieht die angemeldete Beihilferegelung vor, dass jährlich auf eine Menge von 250.000 Tonnen Biodiesel ein Verbrauchsteuersatz erhoben wird, der bei 20 Prozent des Satzes liegt, der für als Autokraftstoff verwendetes Dieselöl gilt. Jeder Biodieselhersteller in der EU soll an dem Programm teilnehmen und von dem ermäßigten Verbrauchsteuersatz profitieren können. Die steuerermäßigte Menge soll zwischen den Herstellern abhängig von ihren tatsächlichen Produktionszahlen aufgeteilt werden, so dass die Steuervergünstigung nur für einen geringen Teil der Gesamtliefermenge jedes Biodieselherstellers gälte. Die Steuerermäßigung hat über die vierjährige Laufzeit der Regelung (2007 bis 2010) einen Gesamtumfang von rund 384 Millionen Euro.
Außerdem will Italien eine Lieferpflicht für Biokraftstoffe einführen, wonach jeder Benzin- und Diesellieferant auf dem italienischen Markt verpflichtet wäre, einen Mindestanteil an Biokraftstoffen zu liefern. Vom 1. Januar 2008 an gilt ein Mindestanteil von zwei Prozent der Gesamtliefermenge des Vorjahres. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift werden Geldbußen verhängt. Die Verbrauchsteuerermäßigung ist eine Übergangsmaßnahme, die nur bis 2010 gilt. Ab 2011 sieht das System nur noch die Lieferpflicht vor.
Bild: An italienischen Zapfsäulen soll in Zukunft mehr Biodiesel getankt werden. / Quelle: VDB
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte dazu: „Beihilfen, mit denen Biodiesel gefördert wird, ohne dass den Lieferanten ein übermäßiger Ausgleich gewährt wird, genehmige ich gern. Damit kommt Italien der Erfüllung der EU-Ziele im Bereich der Nutzung erneuerbarer Energien im Verkehrssektor einen Schritt näher.“
Wie es weiter heißt, sieht die angemeldete Beihilferegelung vor, dass jährlich auf eine Menge von 250.000 Tonnen Biodiesel ein Verbrauchsteuersatz erhoben wird, der bei 20 Prozent des Satzes liegt, der für als Autokraftstoff verwendetes Dieselöl gilt. Jeder Biodieselhersteller in der EU soll an dem Programm teilnehmen und von dem ermäßigten Verbrauchsteuersatz profitieren können. Die steuerermäßigte Menge soll zwischen den Herstellern abhängig von ihren tatsächlichen Produktionszahlen aufgeteilt werden, so dass die Steuervergünstigung nur für einen geringen Teil der Gesamtliefermenge jedes Biodieselherstellers gälte. Die Steuerermäßigung hat über die vierjährige Laufzeit der Regelung (2007 bis 2010) einen Gesamtumfang von rund 384 Millionen Euro.
Außerdem will Italien eine Lieferpflicht für Biokraftstoffe einführen, wonach jeder Benzin- und Diesellieferant auf dem italienischen Markt verpflichtet wäre, einen Mindestanteil an Biokraftstoffen zu liefern. Vom 1. Januar 2008 an gilt ein Mindestanteil von zwei Prozent der Gesamtliefermenge des Vorjahres. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschrift werden Geldbußen verhängt. Die Verbrauchsteuerermäßigung ist eine Übergangsmaßnahme, die nur bis 2010 gilt. Ab 2011 sieht das System nur noch die Lieferpflicht vor.
Bild: An italienischen Zapfsäulen soll in Zukunft mehr Biodiesel getankt werden. / Quelle: VDB