Fonds / ETF

15.3.2007: Bundesgerichtshof verpflichtet Banken zur Transparenz in der Anlageberatung - "kick-backs" müssen offen gelegt werden

Banken müssen offen legen, ob sie aus der Vermittlung von Fondsprodukten so genannte "Kick-Back-Zahlungen" erhalten. Das hat laut einem Bericht der Tübinger und Berliner Rechtsanwaltskanzlei Tilp der Bankensenats des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden (Az. BGH XI ZR 56/05; OLG München, LG München I). Als "kick-backs" werden den Angaben zufolge Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und jährlichen Verwaltungsgebühren bezeichnet. Wie es weiter hieß, kann ein Kunde nach Auffassung des BGH nur mittels dieser Transparenz tatsächlich beurteilen, ob die Anlageempfehlung primär anlage- und objektgerecht erfolgte oder dem Interesse der Bank diente, möglichst hohe Rückvergütungen zu erhalten.

Das Urteil des BGH sei durch die Tilp Rechtsanwälte erstritten worden, so die Meldung. Es habe für die gesamte Finanzbranche, vor allem aber für Banken und Vermögensverwalter weitreichende Auswirkungen. Es handele sich um das erste Urteil des BGH, in dem die Aufklärungspflicht einer Bank festgestellt werde, die von einem kick-back profitiert habe. Der BGH-Rechtsprechung zufolge müssten Banken auch über die "Größenordnung der Rückvergütungen" aufklären, berichten die Anwälte.

Nach Auffassung der Rechtsanwälte hat das Urteil gravierende Konsequenzen für klassische Vermögensverwalter. Rechtsanwalt Andreas Tilp: "Der BGH sieht im Verschweigen von kick-backs einen schweren Vertrauensmissbrauch. Daher wird der Kunde so gestellt, als ob er die mit kick-backs behafteten Geschäfte nicht getätigt hätte. Bei Vermögensverwaltungen besteht dem BGH zufolge sogar eine Vermutung dahin, dass die Vermögensverwaltung insgesamt nicht erfolgt wäre. Da hier die kurze Verjährung der Beratung bei Wertpapieren und Derivaten nicht gilt, kann dieses Urteil für die Vermögensverwaltungsbranche desaströse Auswirkungen haben. Denn dort fließen fast stets kick-backs, ohne dass der Kunde darüber ordnungsgemäß aufgeklärt wird."

Unter "Transparenzdruck" gerate zudem die Zertifikatebranche, so Tilp. Sie sei im Gegensatz zur Fondsbranche noch weitgehend unreguliert. Der Experte bezeichnete die Prospekte der Zertifikatebranche in ihrer Informationsqualität und vor allem hinsichtlich ihrer Transparenz über kick-backs als "völlig unzureichend".
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x