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14.6.2006: Bundeskabinett beschließt Entlastungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz
Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat das Bundeskabinett eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das meldet das Bundesumweltministerium. Der Gesetzentwurf entlastet laut seinen
Angaben die etwa 330 besonders stromintensiven Unternehmen und Bahnen noch stärker als bisher von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen. Diese Ersparnis steige um 100 Millionen Euro auf einen Umfang von etwa 400 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sorge das geänderte EEG dafür, dass den Unternehmen und privaten Stromverbrauchern von ihren Stromlieferanten nicht höhere Kosten in Rechnung gestellt würden als tatsächlich entstehen.
"Die Stromkosten sind für stark stromintensive Unternehmen bedeutende Produktionsfaktoren", erklärteGabriel. "Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mögliche Strompreiserhöhungen nicht weitergeben können. Die Entlastung der Unternehmen durch das EEG verbessert so die Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Der Gesetzentwurf überträgt der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher neue Zuständigkeiten. Sie soll zukünftig sicherstellen, dass die Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien berechnen.
Angaben die etwa 330 besonders stromintensiven Unternehmen und Bahnen noch stärker als bisher von den Kosten, die für Strom aus erneuerbaren Energien entstehen. Diese Ersparnis steige um 100 Millionen Euro auf einen Umfang von etwa 400 Millionen Euro jährlich. Gleichzeitig sorge das geänderte EEG dafür, dass den Unternehmen und privaten Stromverbrauchern von ihren Stromlieferanten nicht höhere Kosten in Rechnung gestellt würden als tatsächlich entstehen.
"Die Stromkosten sind für stark stromintensive Unternehmen bedeutende Produktionsfaktoren", erklärteGabriel. "Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mögliche Strompreiserhöhungen nicht weitergeben können. Die Entlastung der Unternehmen durch das EEG verbessert so die Situation des Wirtschaftsstandorts Deutschland". Der Gesetzentwurf überträgt der Bundesnetzagentur zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher neue Zuständigkeiten. Sie soll zukünftig sicherstellen, dass die Stromlieferanten ihren Kunden keine überhöhten Kosten für Strom aus erneuerbaren Energien berechnen.